Page 101 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Erwartete Wechselwirkungen und Synergien
                Es ergeben sich Synergien mit folgenden Aspekten:
                      Speicher für CO2
                      Verminderung der Schadensanfälligkeit

                Zielkonflikte können entstehen:
                      mit der Bewässerung in Trockenperioden
                      Grundwasserabsenkung
                      Wasserentnahme bei Niedrigwasserführung oder Trockenfallen von Gewässern nicht zulässig
                Maßnahmenbewertung

                Kosten-Nutzen-Verhältnis: gut
                Wirkung: hoch, Klimaresilienz der der Landwirtschaft

                Umsetzungspriorität: mittel
                Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:

                Die Maßnahme greift vorrangig im Außenbereich auf landwirtschaftlichen Flächen.
                Die Stadt Essen weist rund 14% Anteil an landwirtschaftlichen Flächen auf (Stand 12/2021). Die
                landwirtschaftlich genutzten Böden sind durch eine überwiegend hohe Wasserspeicherfähigkeit und
                Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen geprägt. Die Untere Naturschutzbehörde ist im regel-
                mäßigen Austausch mit landwirtschaftlichen Betrieben. Neben der Abstimmung von Naturschutz-
                maßnahmen werden in diesem Zusammenhang auch Folgen des Klimawandels und mögliche Anpas-
                sungsmaßnahmen thematisiert.

                Schätzungsweise 10% aller bestehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen werden von der Stadt
                Essen verpachtet. Eine Überarbeitung landwirtschaftlicher Pachtverträge ist seitens des Umweltamtes
                geplant (z.B. Schutz vor Erosionen und Verwehungen).
                Zudem wurde ein Dialogprozess zur Zukunft der Landwirtschaft in der Großstadt Essen angestoßen.
                Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für die urbane Landwirtschaft zu entwickeln unter besonderer
                Berücksichtigung der Essener Nachhaltigkeitsstrategie und Unterstützungsangebote einzugrenzen.

                Wasserentnahmen (aus Oberflächengewässern und dem Grundwasser) zur Bewässerung sind in star-
                ken Trockenperioden kritisch zu betrachten, da sie den natürlichen Wasserhaushalt in dieser Zeit
                mengenmäßig schädigen können. Im wasserrechtlichen Verfahren (gemäß § 8 WHG) wird geprüft, ob
                die Wasserentnahme gewässerverträglich ist und den landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt werden
                kann.































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