Page 105 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Umsetzungsinstrumente:
Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzbindungen in B-Plänen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB) mit Verweis auf die Pflanzliste des Landschaftsplans der Stadt Essen
klimaangepasste Baumartenliste
Zeitlicher Umsetzungshorizont
Kurzfristig starten und fortlaufend umsetzen
Controlling der Maßnahme
Anwendung der Baumartenliste in der Bauleitplanung und sonstigen Pflanzmaßnahmen, Kontrolle
der Baumvitalitäten
Erwartete Wechselwirkungen und Synergien
Durch die Pflanzung von hitze- und trockenresistenten Baumarten werden die Bäume in Zukunft
voraussichtlich weniger schnell von Krankheiten und Schädlingen befallen. Darüber hinaus ist wäh-
rend längerer Trockenperioden eine reduzierte Bewässerung möglich (Wasserersparnis).
Es ergeben sich Synergien mit folgenden Aspekten:
Biotopschutz
Biodiversität
Zielkonflikte:
klimaangepasste Arten sind eventuell nicht-heimische Arten (Neophyten)
Maßnahmenbewertung
Kosten-Nutzen-Verhältnis: positiv, da durch die Pflanzung klimaresilienter Arten eine höhere Le-
bensdauer zu erwarten ist
Wirkung: hoch, da sich trocken- und hitzeresistente Baumarten besser an die durch den Klimawan-
del veränderten Bedingungen anpassen können
Umsetzungspriorität: hoch
Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:
Die Maßnahme ist allen Bereichen der Stadt umzusetzen.
Bei Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum richtet sich die Stadt Essen nach den von der Deutschen
Gartenamtsleiterkonferenz (GALK 2015) herausgegebenen Baumlisten (GALK-Straßenbaumliste) und
den Empfehlungen der GALK zur Anpassung des Stadtbaumbestands an die Klimawandelfolgen (z.B.
Zukunftsbäume für die Stadt). Pflanzgebote in der verbindlichen Bauleitplanung sind an die Pflan-
zenliste des rechtskräftigen Landschaftsplans Essen gebunden. Mit der Fortschreibung des Land-
schaftsplans Essen erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste. Für Bäume auf privaten Grundstü-
cken greift die Baumschutzsatzung, die Art und Umfang von Ersatzpflanzungen im Einzelfall regelt.
Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen 105