Page 105 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Umsetzungsinstrumente:
                      Festsetzungen von Anpflanzungen und Pflanzbindungen in B-Plänen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25
                       BauGB) mit Verweis auf die Pflanzliste des Landschaftsplans der Stadt Essen
                      klimaangepasste Baumartenliste

                Zeitlicher Umsetzungshorizont
                Kurzfristig starten und fortlaufend umsetzen

                Controlling der Maßnahme
                Anwendung der Baumartenliste in der Bauleitplanung und sonstigen Pflanzmaßnahmen, Kontrolle
                der Baumvitalitäten
                Erwartete Wechselwirkungen und Synergien
                Durch die Pflanzung von hitze- und trockenresistenten Baumarten werden die Bäume in Zukunft
                voraussichtlich weniger schnell von Krankheiten und Schädlingen befallen. Darüber hinaus ist wäh-
                rend längerer Trockenperioden eine reduzierte Bewässerung möglich (Wasserersparnis).
                Es ergeben sich Synergien mit folgenden Aspekten:
                      Biotopschutz
                      Biodiversität

                Zielkonflikte:
                      klimaangepasste Arten sind eventuell nicht-heimische Arten (Neophyten)
                Maßnahmenbewertung

                Kosten-Nutzen-Verhältnis: positiv, da durch die Pflanzung klimaresilienter Arten eine höhere Le-
                bensdauer zu erwarten ist
                Wirkung: hoch, da sich trocken- und hitzeresistente Baumarten besser an die durch den Klimawan-
                del veränderten Bedingungen anpassen können
                Umsetzungspriorität: hoch
                Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:

                Die Maßnahme ist allen Bereichen der Stadt umzusetzen.
                Bei Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum richtet sich die Stadt Essen nach den von der Deutschen
                Gartenamtsleiterkonferenz (GALK 2015) herausgegebenen Baumlisten (GALK-Straßenbaumliste) und
                den Empfehlungen der GALK zur Anpassung des Stadtbaumbestands an die Klimawandelfolgen (z.B.
                Zukunftsbäume für die Stadt). Pflanzgebote in der verbindlichen Bauleitplanung sind an die Pflan-
                zenliste des rechtskräftigen Landschaftsplans Essen gebunden. Mit der Fortschreibung des Land-
                schaftsplans Essen erfolgt eine Aktualisierung der Pflanzenliste. Für Bäume auf privaten Grundstü-
                cken greift die Baumschutzsatzung, die Art und Umfang von Ersatzpflanzungen im Einzelfall regelt.























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