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Gesetze, Verordnungen und


               Rahmenvereinbarungen im Kontext


               von Hospiz- und Palliativversorgung



               (Die Gesetzestexte können im Original und Wortlaut jeweils über die QR-Codes aufgerufen werden.)


               Zur Sicherung, Regelung und Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung schwerstkranker
               und sterbender Menschen in Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen.




                                   Ein wichtiger Meilenstein im Fortschritt der Hospiz- und Palliativversorgung
                                   war die Verabschiedung des


                                   Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
                                   Deutschland, Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) im Dezember 2015
                                   durch den Deutschen Bundestag.


                                   Zusammenfassend beinhaltet das HPG:

                                   •   Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung und Förderung der Ver-
                                     netzung in der Regelversorgung

                                   •   Stärkung der Palliativpflege (allgemeine ambulante Palliativversorgung, AAPV)

                                   •   Erleichterungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

                                   •   Stärkung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit

                                   •   Einführung eines Anspruchs auf Beratung und Hilfestellung für betroffene
                                      Patientinnen und Patienten und Angehörige

                                   •   Förderung der Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen

                                   •   Verbesserung der ärztlichen Versorgung in vollstationären
                                     Pflegeeinrichtungen

                                   •   Anreize für ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot
                                   •   Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern




                                   § 37b SGB V formuliert den (Rechts-)Anspruch unheilbar kranker Men-
                                   schen, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, auf eine spe-
                                   zialisierte Palliativversorgung im häuslichen Bereich, Einrichtungen der Ein-
                                   gliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe
                                   und in stationären Pflegeeinrichtungen (Spezialisierte ambulante Pallia-
                                   tivversorgung, SAPV). Ziel des Gesetzes ist, den betroffenen Menschen
                                   eine möglichst lange und qualifizierte Symptomlinderung in ihrer vertrauten
                                   Umgebung zu ermöglichen.






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