Page 22 - 2021-11-28_Stadt-Essen_Hospiznetzwerk_Broschüre_web
P. 22
Gesetze, Verordnungen und
Rahmenvereinbarungen im Kontext
von Hospiz- und Palliativversorgung
(Die Gesetzestexte können im Original und Wortlaut jeweils über die QR-Codes aufgerufen werden.)
Zur Sicherung, Regelung und Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung schwerstkranker
und sterbender Menschen in Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen.
Ein wichtiger Meilenstein im Fortschritt der Hospiz- und Palliativversorgung
war die Verabschiedung des
Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland, Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) im Dezember 2015
durch den Deutschen Bundestag.
Zusammenfassend beinhaltet das HPG:
• Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung und Förderung der Ver-
netzung in der Regelversorgung
• Stärkung der Palliativpflege (allgemeine ambulante Palliativversorgung, AAPV)
• Erleichterungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
• Stärkung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit
• Einführung eines Anspruchs auf Beratung und Hilfestellung für betroffene
Patientinnen und Patienten und Angehörige
• Förderung der Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen
• Verbesserung der ärztlichen Versorgung in vollstationären
Pflegeeinrichtungen
• Anreize für ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot
• Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern
§ 37b SGB V formuliert den (Rechts-)Anspruch unheilbar kranker Men-
schen, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, auf eine spe-
zialisierte Palliativversorgung im häuslichen Bereich, Einrichtungen der Ein-
gliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kinder- und Jugendhilfe
und in stationären Pflegeeinrichtungen (Spezialisierte ambulante Pallia-
tivversorgung, SAPV). Ziel des Gesetzes ist, den betroffenen Menschen
eine möglichst lange und qualifizierte Symptomlinderung in ihrer vertrauten
Umgebung zu ermöglichen.
22