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Stationäre Kinder- und Jugendhospize
Die Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung eines Kindes stellt den Lauf des Lebens „auf
den Kopf“. Sie bedeutet für die ganze Familie eine enorme seelische Belastung. Das Zusammenle-
ben miteinander, die Lebensziele jedes Einzelnen und der gesamte Alltag müssen überdacht und
neu gestaltet werden. Pflege und Versorgung des erkrankten Kindes bestimmen den Familien-
alltag. Zeit für gemeinsame Unternehmungen, zum Krafttanken und zur Reflexion der eigenen
Gefühle bleibt kaum.
Die stationären Kinder- und Jugendhospize bieten den Familien ab Diagnosestellung die Mög-
lichkeit, eine Atempause einzulegen und wieder Kraft zu schöpfen.
Bis zu vier Wochen pro Jahr können lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene bis 27 Jahren mit ihren Zugehörigen in einem stationären Kinderhospiz verbringen.
Bei einer akuten Verschlechterung können sie mit ihren Familien zeitlich unbegrenzt in Kinder-
hospizen aufgenommen und im Sterbeprozess begleitet werden.
Eine Finanzierung erfolgt über die Sozialversicherungen.
Eltern können während des Aufenthalts die Pflege ihres Kindes ganz oder teilweise den profes-
sionellen Pflegekräften des Kinderhospizes übergeben. Die freie Zeit können sie für Entspannung
und Ausflüge nutzen, sich mit anderen Familien austauschen, einmal aus- und durchschlafen
oder, wenn sie mögen, an Angeboten des Kinderhospizes teilnehmen.
Kinderhospize bieten für die ganze Familie sowie für die Familienmitglieder – erkrankten Kinder,
Geschwisterkinder, Mütter, Väter, Großeltern – einzelne und gruppenspezifische Angebote an, die
von Ausflügen und Feiern über Treffen zum Austausch und zum kreativen Gestalten bis zu Ge-
sprächen über die Erkrankung, den damit verbundenen Lebensalltag sowie den Themen Sterben
und Tod reichen.
Kinder- und Jugendhospize bieten den Familien an, sie auch in der letzten Lebensphase des Kin-
des und über den Tod des Kindes hinaus zu begleiten.
In stationären Kinderhospizen erfolgt die Aufnahme eines erkrankten Kindes zusammen mit
dessen Zugehörigen. Ausnahmen können mit dem Kinderhospiz besprochen werden.
Auch im stationären Jugendhospiz sind die Zugehörigen willkommene Gäste. Nach Absprache
kann der bzw. die Jugendliche/junge Erwachsene ggf. auch alleine aufgenommen werden.
Adressen der Kinder- und Jugendhospize unter: www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de
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