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Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung für Erwachsene
siehe Abschnitt „Gesetze, Verordnungen und Rahmenvereinbarungen im Kontext von Hospiz-
und Palliativversorgung“
Für Kinder und Jugendliche gibt es gemeinsam mit den Sorgeberechtigten besondere Rege-
lungen mit Erklärungen zum Vorgehen in Notfallsituationen (EVN) und/oder die sog. voraus-
schauende Gesundheitsplanung zum Lebensende (ACP).
Essener Palliativausweis
stellt die Kurzform einer Patientenverfügung für Menschen mit einer rasch fortschreitenden
und zum Tode führenden Erkrankung dar. Er wird gemeinsam von Patientin bzw. Patient und
betreuender Ärztin bzw. Arzt bearbeitet und beinhaltet Aussagen zu den Behandlungswün-
schen für den Fall, dass der oder die Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann (z. B. Be-
atmung, Wiederbelebung, Krankenhauseinweisung). Darüber hinaus sind alle wichtigen Kon-
taktpersonen und Institutionen mit Erreichbarkeiten aufgeführt. Da der Arzt bzw. die Ärztin
die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift bestätigt und zuvor den Willen auch des/der
nicht mehr einwilligungsfähigen Patientin oder Patienten ermittelt hat, kann der Palliativaus-
weis z. B. auch für demenziell erkrankte Personen ausgestellt werden. Im Raum Essen sind alle
Rettungskräfte über die Bedeutung des Ausweises informiert.
Ethische Fallbesprechung (EFB)
ist ein strukturiertes und moderiertes, zeitlich begrenztes Gespräch, in dem eine konkrete
(ethische) Fragestellung bzw. ein konkretes (ethisches) Dilemma im Zusammenhang mit einer
Einzelperson bearbeitet wird. Ziel ist es, in der konkreten Situation den für alle Beteiligten
ethisch verantwortbaren Lösungsweg zu erarbeiten und eine entsprechende Empfehlung aus-
zusprechen. Die ethische Fallbesprechung kann mit Unterstützung eines Klinischen Ethikkomi-
tees oder durch ein qualifiziertes Ethikteam erfolgen.
Frühe Integration von Palliativmedizin
ist die moderne Form der Behandlung/Begleitung von Menschen mit lebensbedrohlichen
Erkrankungen. Hierbei wird mit der palliativen und hospizlichen Begleitung ergänzend bereits
während der erkrankungsspezifischen Behandlung (z. B. Chemo- oder Strahlentherapie,
Behandlung einer Herzinsuffizienz, neurologische Therapie) begonnen. Wissenschaftliche
Untersuchungen haben gezeigt, dass sich so die Lebensqualität der Erkrankten erheblich ver-
bessern lässt. Eine frühe Integration der Palliativversorgung in die Behandlung ermöglicht die
für diese Betreuung wichtige Beziehungsgestaltung zwischen den Hospiz- und Palliativver-
sorgenden und der Patientin bzw. dem Patienten und seinen/ihren Zugehörigen und verbes-
sert wesentlich die Behandlung.
Gesprächsbegleitung für eine vorausschauende Gesundheitsplanung zum Lebensende
siehe Abschnitt „Gesetze, Verordnungen und Rahmenvereinbarungen im Kontext von Hospiz-
und Palliativversorgung“
Grundpflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen)
steht Personen zu, denen ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Hierzu gehört z. B. Unterstützung
bei der Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme.
Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen
(z. B. Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.
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