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Glossar
Das Glossar soll Klarheit bringen, wie in dieser Informationsbroschüre Begriffe verwendet wer-
den. Es bietet kurze Erklärungen einiger (Fach-) Begriffe aus dem Text.
Advanced Care Planning (ACP) / Vorausschauende Gesundheitsplanung zum Lebensende
siehe Abschnitt „Gesetze, Verordnungen und Rahmenvereinbarungen im Kontext von Hospiz-
und Palliativversorgung“
Ambulanter Hospizdienst für Erwachsene
begleitet mit seinen geschulten ehrenamtlichen Mitarbeitenden gemeinsam mit hauptamt-
lichen Koordinatorinnen und Koordinatoren schwerstkranke Menschen und deren Angehörige
überall dort, wo die Betroffenen sind: im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen und in häus-
licher Umgebung in der letzten Lebensphase. Hospizliche Begleitung beruht auf der Ent-
wicklung einer Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient, Angehörigen und dem
Hospizbegleiter oder der -begleiterin. Daher ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem
Hospizdienst sinnvoll. Hospizdienste unterstützen auch nach dem Tod des oder der Schwerst-
kranken die Hinterbliebenen bei der Trauerbewältigung.
Ambulanter Hospizdienst für Kinder und Jugendliche
unterstützt Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind, oder Jugendlichen, jungen
Erwachsenen im familiären Zuhause, im Krankenhaus und in einer Pflege- bzw. Wohneinrich-
tung. Ihm gehören geschulte ehrenamtliche Kinderhospizbegleiter und -begleiterinnen sowie
hauptamtliche Koordinatoren und Koordinatorinnen an.
Je nach Bedarf der Familie richtet sich die Kinderhospizbegleitung an das erkrankte Kind, an
die Eltern und/oder an die Geschwister. Neben der Entlastung im Alltag gehören auch Ange-
bote wie Familiennachmittage, Elterntreffen und Geschwistergruppen zur ambulanten Kinder-
hospizarbeit. Eine weitere Besonderheit ist die oft langfristige Begleitung einer Familie, denn
Kinderhospizarbeit kann auf Wunsch der Familie mit der Diagnose einer lebensverkürzenden
Erkrankung eines Kindes beginnen und bietet Begleitung auch nach dem Tod des Kindes an.
Ambulanter Palliativpflegedienst für Erwachsene
bietet qualifizierte palliativ-pflegerische Behandlungspflege an. Grundvoraussetzung für die
Teilnahme an den entsprechenden Rahmenverträgen sind eine 24-stündige Bereitschaft, eine
Mindestzahl an ausgebildeten Fachkräften und eine vertragliche Kooperation mit einem an-
erkannten ambulanten Hospizdienst. Die Grundpflege einer Patientin oder eines Patienten
wird in der Regel von einem allgemeinen Pflegedienst fortgesetzt oder neu begonnen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
ist eine hospizliche und palliative Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht. An-
bieter sind Ärztinnen und Ärzte, die an entsprechenden Verträgen teilnehmen, sowie Palliativ-
pflegedienste (APD) und ambulante Hospizdienste.
Behandlungspflege
umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen wie z. B. die Gabe von Medikamenten oder die
Wundversorgung. Sie wird vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin verordnet.
Diese Anordnungen werden durch Pflegekräfte umgesetzt bzw. ausgeführt. Die Behandlungs-
pflege ist unabhängig vom Pflegegrad.
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