Page 87 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Maßnahmenbewertung
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Positiv, da durch geringe Investitionen große Effekte erzielt werden
können.
Wirkung: mittlere bis hohe Wirkung, da auch eine Kombination von Einzelmaßnahmen möglich ist
Umsetzungspriorität: hoch
Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:
Die Maßnahme ist vorrangig im Bereich der Zonen 1 (Gebiete mit einer extremen Hitzebelastung), 2
(Gebiete mit einer stark erhöhten Hitzebelastung) und 3 (Gebiete mit einer erhöhten Hitzebelastung
im Zukunftsszenario) der Handlungskarte Klimaanpassung umzusetzen. Problemgebiete der Hitzebe-
lastung im Stadtgebiet Essens sind in der „Betroffenheitsanalyse Hitze“ identifiziert.
Das Energiemanagement der Stadt Essen führt laufend an Kindertagesstätten und Kindergärten Tem-
peraturmessungen in Innenräumen durch (besonders in Neubauten), es werden Maßnahmen empfoh-
len (z.B. Sonnenschutzanlagen, Einbau Lüftungsanlagen, Sonnenzelte, Schutz des Altbaumbestands)
und Handlungsempfehlungen für Kita-Leitungen (z.B. zum Lüften) ausgegeben. Maßnahmen in Al-
ters- und Pflegeheimen wie auch Krankenhäusern erfolgen bei Einrichtungen in freier Trägerschaft in
Zuständigkeit der jeweiligen Träger; Schulen in städtischer Trägerschaft werden in der Zuständigkeit
des Gesundheitsamtes beraten.
Die Stadt Essen hat am 08.10.2020 Bau- und Planungsstandards beschlossen, die für neue städtische
Gebäude greifen. Demnach baut die Stadt Essen bei städtischen Bauprojekten nach den Leitlinien
"Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und
Heimat (BMI) und dem BNB-Qualitätsstandard "Silber". Damit einher gehen Maßnahmen zum Schutz
der Umwelt, zur Senkung der Lebenszykluskosten und Sicherung der Behaglichkeit und Gesundheit
im Gebäude. Beispiele: Neubauten der Gesamtschule Altenessen-Süd, des Gymnasiums Essen Nord-
Ost, der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der Gesamtschule Bockmühle werden in Passivhaus-
bauweise umgesetzt und nach dem beschlossenen Standard nachhaltig gebaut.
In der verbindlichen Bauleitplanung greifen Standardfestsetzungen für verbindliche Begrünungen
(Dach-/Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen zur Beschattung).
Das Gesundheitsamt vergibt zudem bei Bauanträgen Auflagen und Empfehlungen zum Hitzeschutz.
Ansprechpartnerin in Hitzelagen ist die Leitstelle der Feuerwehr. Die koordinierende Zuständigkeit der
Hitzeschutzhilfen liegt beim Amt für Soziales und Wohnen.
Die Bündelung und konzeptionelle Zusammenführung der Einzelmaßnahmen erfolgt in der Maß-
nahme „K6 Konzept zur kommunalen Hitzevorsorge“.
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