Page 85 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Zielkonflikte können entstehen mit:
Pflegeaufwand
Maßnahmenbewertung
Kosten-Nutzen-Verhältnis: gut
Wirkung: sehr gute Wirkung im privaten Bereich mit positiven Auswirkungen auf das Mikroklima
Umsetzungspriorität: mittel
Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:
Die Maßnahme ist vorrangig in den hitzebelasteten Bereichen der Zonen 1, 2 und 3 der Handlungs-
karte Klimaanpassung von besonderer Bedeutung, sollte aber auch aufgrund der positiven Wirkungen
für die Biodiversität im gesamten Stadtgebiet thematisiert werden.
Der Ausschluss von Schottergärten wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Wohngebiete
festgesetzt. Die Standardfestsetzung „Die durch entsprechende Signatur dargestellten Flächen für
Vorgärten sind unversiegelt anzulegen und dauerhaft zu begrünen. Mineralische und synthetische
Bodenbedeckungen sind unzulässig. Davon ausgenommen sind die Erschließungsflächen (Stand-
plätze für Abfall- und Wertstoffbehälter, Stellplätze, Grundstückszufahrten, Zufahrten zu Garagen
sowie Zuwegungen zum Eingang). Befestigte Flächen dürfen insgesamt 50 % der Vorgartenfläche
nicht überschreiten“ erlangte in verschiedenen Bebauungsplänen Rechtskraft.
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