Page 84 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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S9  Sicherung von unversiegelten Vorgärten


                Ziel/e der Maßnahme
                Minderung negativer klimatischer Auswirkungen des Gebäudeumfeldes auf das Quartier (Hitzere-
                duktion) und Reduktion des Überflutungsrisikos bei Starkniederschlägen durch Zwischenspeicherung
                und Versickerung
                Beschreibung
                Unversiegelten Vorgärten kommt im Siedlungsraum eine wichtige stadtklimatische Funktion zu. Auf
                Privatgrundstücken sollten daher reine Schottervorgärten oder Vollversiegelungen vermieden wer-
                den, um durch eine geeignete Auswahl an Pflanzen und Materialien die Versickerungsleistung zu
                verbessern und die Hitzeentwicklung im Sommer zu minimieren. Da eine Verpflichtung und Festset-
                zung zur Anpflanzung von Vegetation auf Privatgrundstücken rechtlich problematisch sein kann,
                sind hierzu umfangreiche Informations- und Aufklärungskampagnen notwendig. Bei neu aufzustel-
                lenden oder zu ändernden Bebauungsplänen ist eine unversiegelte Anlage von Vorgartenbereichen
                durch Festsetzungen umsetzbar (vgl. § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW). Versiegelte Vorgärten mit Folie
                und Schotter sollten bei der Ermittlung der Entwässerungsgebühren wie versiegelte Straßen, Zufahr-
                ten etc. berechnet werden können.
                Umsetzungsbeteiligte

                Grüne Hauptstadt Agentur, Umweltamt, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Grün und Gruga,
                Immobilienwirtschaft

                Mögliche Umsetzungsschritte und -instrumente
                Generell gelten die Regelungen der Landesbauordnung (BauO NRW §8 (1)), wonach nicht überbaute
                Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet, bepflanzt oder begrünt sein müssen.
                Eine höhere Verbindlichkeit für den Ausschluss von Schottergärten bieten die Regelungsinhalte von
                Bebauungsplänen nach § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)
                (Festsetzungskatalog des § 9 BauGB). Räumlich begrenzt besteht die Möglichkeit, Gestaltungssat-
                zungen zu verabschieden.
                Aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten, kommt der Beratung und Information der Öffentlich-
                keit eine hohe Bedeutung zu. So können Wettbewerbe zur Prämierung der schönsten Vorgärten und
                Straßen ohne Schottergärten durchgeführt werden und auf Webseiten und in Social Media berichtet
                werden, wie ein persönlicher Nutzen und gesteigerte Biodiversität vor Ort erlebbar werden.

                Zeitlicher Umsetzungshorizont
                kurzfristig

                Controlling der Maßnahme
                Die Regelung der Landesbauordnung greift nur im Rahmen von Baugenehmigungen und ist in der
                Praxis kaum umsetzbar. Zudem gibt es keine Handhabe im Rahmen der Bauabnahme, da die Anlage
                von Gärten nicht zu den prüfenden Bauleistungen zählt. Allen Versagensgründen gemein ist, dass die
                Beachtung aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht kontrolliert werden kann.
                Vor dem Hintergrund sollten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit einem Con-
                trolling-Konzept entwickelt werden (z.B. Anzahl an rückgebauten Vorgärten).
                Erwartete Wechselwirkungen und Synergien

                Es ergeben sich Synergien mit folgenden Aspekten:
                      Verbesserung des Stadtklimas, Kühleffekt bei Hitzewetterlagen
                      Verbesserung des Wasserhaushaltes




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