Page 33 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Erfordernisse gewerblich-industrieller Nutzungen bestimmen maßgeblich die Gestaltung der Gebiete
               und schränken somit den Rahmen für Klimaanpassungsmaßnahmen ein. Es entstehen Zielkonflikte zwi-
               schen einer anzustrebenden Verbesserung der Grünstruktur und Verringerung des Versiegelungsgrades
               einerseits und einer notwendigen Vollversiegelung betrieblicher Funktionsbereiche, auch zum Schutz
               des Grundwassers, andererseits. Lösungsmöglichkeiten sind in diesem Fall in einer ausreichenden Glie-
               derung von hochversiegelten Bauflächen und betrieblichen Funktionsbereichen wie Lager- und Freiflä-
               chen durch breite Pflanzstreifen und Grünzüge zu suchen. Darüber hinaus bieten sich oft Stellplatzan-
               lagen, Randsituationen und das Umfeld von Verwaltungsgebäuden für Begrünungen an. Eine weitere
               sinnvolle Maßnahme ist die Nutzung von gespeichertem Regenwasser zur Kühlung. Der Rückhalt von
               Regenwasser kann zudem wirtschaftliche Vorteile (Abwassergebühren sinken) und ein positives Image
               für den jeweiligen Betrieb bringen.
               Bei Neuplanungen von Gewerbe- und Industriegebieten ist darauf zu achten, in den jeweiligen
               Planungsstufen die Belange der Klimafolgenanpassung zu berücksichtigen. Zu nennen sind die
               Rahmenplanung, die übergeordnete und die verbindliche Bauleitplanung sowie das Baugenehmigungs-
               verfahren. Klimawirksame Maßnahmen lassen sich insbesondere in der Bauleitplanung für neue und zu
               erweiternde Standorte umsetzen. So ist im Rahmen der Eingriffsregelung darauf zu achten, soweit
               möglich die Kompensationsmaßnahmen auf dem Gelände selbst durchzuführen, um gesamtökologisch
               auch für eine Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Bedingungen vor Ort zu sorgen. Mit
               Hilfe geeigneter Festsetzungen ist im Bebauungsplan eine Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
               sowie eine ausreichende Grünausstattung zu sichern. Weiterhin ist durch eine geeignete Baukörperan-
               ordnung und die Beschränkung bestimmter Bauhöhen eine optimale Durchlüftung zu gewährleisten.
               Durch die Wahl eines geeigneten Areals zur Sicherung einer hinreichenden Be- und Entlüftung kann
               die Ausbildung großflächiger Wärmeinseln vermieden werden. Hierbei kann auch eine Grünfläche als
               Puffer zu angrenzenden Flächen dienen.

               In Bereichen von Hitzeinseln mit einer hohen Wohnbevölkerung sollten Maßnahmen zur Klimafolgen-
               anpassung einerseits die Aufenthaltsqualität durch Verringerung der Hitzeentwicklung am Tag steigern,
               andererseits aber auch Maßnahmen ergriffen werden, die die nächtliche Überwärmung verringern. Eine
               Erhöhung des Grünanteils durch Baumpflanzungen in hitzebelasteten Bereichen ist nur unter Berück-
               sichtigung der Belüftung, die durch die Maßnahme nicht eingeschränkt werden darf, anzustreben. In
               schlecht durchlüfteten Bereichen ist eine dichte Vegetation zu vermeiden. Hier sind Detailuntersu-
               chungen vor der Durchführung von Begrünungsmaßnahmen notwendig. Für Baumpflanzungen bieten
               sich besonders größere Plätze und Stellplatzanlagen an. Hierbei steigern insbesondere großkronige
               Laubbäume durch ihren Schattenwurf die Aufenthaltsqualität. An Hauptverkehrsstraßen bestehen
               meist weitreichende Restriktionen durch Leitungen und Kanäle im Boden. Die Neuanpflanzung von
               innerstädtischen (Straßen-)Bäumen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Hitzebelastun-
               gen. Bei der Entwicklung von konkreten Pflanzprojekten sind die Aspekte weiterer Klimawandelfolgen
               zu berücksichtigen. So können die prognostizierten sommerlichen Trockenperioden oder die
               Zunahme von Sturmereignissen zu Stress bei Stadtbäumen führen. Eine Optimierung der Baumschei-
               ben-Standorte, der Bewässerungspläne sowie der Auswahl geeigneter Baumarten ist zukünftig
               notwendig. Hierzu geben die Maßnahmensteckbriefe im Katalog der Anpassungsmaßnahmen (siehe
               Kapitel 5) detaillierte Informationen und Hinweise.

               Tagsüber sollten Ausgleichsräume für die Bevölkerung geschaffen werden, z.B. Parks im Nahbereich
               (siehe Zone 4). Parkanlagen, aber auch Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Spielplätze können lokale
               Klimaoasen sein, die der Erholung vor Ort dienen und bei entsprechender Größe auch zur Abkühlung
               der direkten Umgebung beitragen können. Bewegte Wasserflächen oder Springbrunnen im Park erhö-
               hen das Kühlpotenzial zusätzlich. Durch Beschattung von Straßenräumen mit Bäumen kann der Hitze-
               eintrag am Tag reduziert werden, was wiederum die Überwärmung in der Nacht verringert. Bei einem
               geringen bis fehlenden Platzangebot für die Neuanlage von Grünflächen im dicht bebauten innerstäd-
               tischen Bereich können ergänzend Fassaden- und Dachbegrünungen zur Verbesserung des Mikroklimas
               angelegt werden. Zur Begrenzung von Neuversiegelung und zum Erhalt von Freiflächen sind beispiels-
               weise Festsetzungen im Bebauungsplan zur Gestaltung von Stellplätzen heranzuziehen. In aktuell be-
               bauten Gebieten sollten Entsiegelungen überall dort erfolgen, wo sie aufgrund der jeweiligen Nutzung
               möglich sind. Abseits der öffentlichen Straßen können Bodenversiegelungen durch den Einsatz von
               durchlässigen Oberflächenbefestigungen vermieden bzw. reduziert werden, wenn die Nutzungsform


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