Page 74 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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S4 Planungsbegleitende Klimagutachten bei stadtklimatisch besonders
relevanten Vorhaben der Bauleitplanung
Ziel/e der Maßnahme
Ermittlung von Klimasensibilitäten und Klimarisiken zur Minderung der negativen klimatischen Aus-
wirkungen durch bauliche Veränderungen mittels (mikro-)klimatischer Gutachten
Beschreibung
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sollten bei stadtklimatisch besonders relevanten Vorha-
ben planungsbegleitende Gutachten zur klimatischen Ist-Situation und Prognose erarbeitet werden.
Ziel ist die konkrete Ermittlung der mittel- bis langfristigen Auswirkungen der geplanten baulichen
Veränderungen auf die klimatische Situation im Vorhabengebiet sowie auf die angrenzenden Stadtbe-
reiche. Zur Überprüfung von Betroffenheiten und Risiken sowohl im Planungsgebiet als auch in sei-
nem Umfeld sind unter Annahme verschiedener Planungsszenarien mikroklimatische Gutachten zu
erstellen. Dies ist je nach Lage und Disposition durch die Ermittlung potenzieller Überflutungsgefah-
ren zu ergänzen. Für Bebauungsplanverfahren sollten im Gutachten unter anderem die Gebäudeaus-
richtungen oder der Effekt von Begrünungsmaßnahmen analysiert werden. Die so herausgearbeiteten
spezifischen Klimasensibilitäten und -risiken im betreffenden Gebiet und die aufgrund der baulichen
Veränderungen zu erwartenden klimatischen Veränderungen sind entsprechend der Maßnahmenemp-
fehlungen zu berücksichtigen.
Insbesondere dem Aspekt der Frischluftversorgung ist in Hinblick auf die übergeordneten räumlichen
Bezüge Rechnung zu tragen. Der Gefahr der Störung klimatisch relevanter Belüftungsbahnen ist
ebenso zu begegnen wie der aus klimatischer Sicht kritischen baulichen Verdichtung und Versiege-
lung. Hierbei handelt es sich um die in der Handlungskarte Klimaanpassung dargestellten Zonen 1 - 4.
Um die Belange der Klimaanpassung effektiv in die Planung einbringen zu können, sind die Klimagut-
achten möglichst bereits im Zuge der Rahmenplanung bzw. der städtebaulichen Wettbewerbe zu er-
arbeiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass potenziell klimaschädliche Planungen zum Beispiel
in Hinblick auf Gebäudestellungen oder der Ausgestaltung der Freiraumplanung irreversibel werden.
Umsetzungsbeteiligte
Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Umweltamt
Wesentliche Umsetzungsschritte und -instrumente
Die Erstellung eines Klimagutachtens für Vorhaben sollte bereits in den ersten Planungsschritten er-
folgen. In der Regel wird die Erstellung des Gutachtens an externe Fachbüros vergeben, was eine
frühzeitige Ausschreibung und Vergabe der jeweiligen Leistung erfordert.
Bei vorhabenbezogenen Planungen liegen die Kosten bei den Investierenden. Bei großen, von der
Stadt initiierten städtebaulichen Vorhaben ist zu eruieren, über welche Fördermöglichkeiten pla-
nungsbegleitende Klimagutachten mitfinanziert werden können.
Um eine möglichst hohe und gleichbleibende Qualität der Gutachten zu gewährleisten, sollten im
Vorfeld der Beauftragung bzw. der Erarbeitung eines Rahmenvertrages fachliche Kriterien und we-
sentliche inhaltliche Bausteine für die zu erbringende Leistung von Gutachterbüros durch die Fach-
verwaltung festgelegt werden. Dies unterstützt die Stadtplanung bei der Vergabe und weiteren Be-
gleitung der Dienstleistung.
Das Umweltamt ist im Rahmen der Leistungsvergabe und der Auswertung der Ergebnisse der Gutach-
ten einzubeziehen.
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