Page 68 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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S1  Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung in der Stadtentwicklung

                Ziel/e der Maßnahme
                Sicherstellung der Erfüllung klimaanpassungsrelevanter Hinweise und Anregungen in allen Planun-
                gen, Maßnahmen, Konzepten und Strategien der Stadtentwicklung. Hierdurch kann eine klimaresili-
                ente und zukunftsorientierte Gesamtentwicklung der Stadt Essen sichergestellt werden.

                Beschreibung
                Bei allen Maßnahmen und Planungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung ist die Klima-
                folgenanpassung zu integrieren und zu berücksichtigen. Die klimaanpassungsrelevanten Hinweise
                und Anregungen werden anhand der städtischen Klimaanalyse, des Klimafolgenanpassungskonzeptes
                und/oder planungsbegleitender klimatischer Gutachten abgeleitet. Nur durch die Berücksichtigung
                der Klimafolgenanpassung kann eine zukunftsorientierte und klimaresiliente Stadtentwicklung si-
                chergestellt werden.

                Die Maßnahme betrifft unter anderem folgende Bereiche:
                      städtebauliche Konzepte (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte)
                      Ortssatzungen (z.B. Gestaltungssatzungen)
                      städtebauliche Wettbewerbe (z.B. bei Schulneubauten)
                      Bauleitplanung
                      Grundstücksverkehr
                      Straßenplanung und Straßenbau
                      generelle Mobilitätsplanung
                Die Maßnahme trägt dazu bei, der Klimafolgenanpassung in der Stadtentwicklung einen hohen pla-
                nerischen Stellenwert beizumessen.
                Eine über die verwaltungsinterne Behördenbeteiligung hinaus gehende geplante Realisierung des
                Prüfverfahrens ist ein standardisierter Klimaanpassungs-Check für Beschlussvorlagen. Ein entspre-
                chender Beschluss zur Einführung eines zweistufigen Verfahrens zur Prüfung der Klimarelevanz auch
                hinsichtlich Klimaanpassung bei der Erstellung von Beschlussvorlagen wurde vom Verwaltungsvor-
                stand der Stadt Essen im Mai 2023 getroffen und dem Rat zur Kenntnis gegeben (0557/2023/6). Für
                die Etablierung eines Klimaanpassungs-Checks sind begleitende Maßnahmen erforderlich (Verwal-
                tungsleitfaden unter anderem zur Festlegung der Prüfkriterien, Fortbildungen, interne und externe
                Kommunikation).
                Umsetzungsbeteiligte

                Konzeption und fachliche Prüfung der Klimarelevanz: Umweltamt, Grün und Gruga
                Integration von klimarelevanten Maßnahmen in Abhängigkeit des Vorhabens und der verfahrens-
                führenden Behörde: Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Amt für Stadterneuerung und Boden-
                management, Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr
                Wesentliche Umsetzungsschritte und -instrumente

                Eine Gesamtübersicht über die für die Maßnahme relevanten Konzepte und Vorhaben der Stadtent-
                wicklung ist zu erstellen. Ein Leitfaden zur wassersensiblen Bauleitplanung liegt vor.
                Die Etablierung und Umsetzung eines Klimaanpassung-Checks erfordern:
                      einen Leitfaden zum Verfahren vor Ort,
                      verwaltungsinterne Kommunikation,
                      Dialog mit der Kommunalpolitik und Bürgerschaft.

                Der Erfolg von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen misst sich vor allem auf der Ebene konkreter
                Bauvorhaben. Einen besonderen Stellenwert nehmen daher Baugenehmigungsverfahren ein. Hier be-
                steht hinsichtlich der verbindlichen Vorgabe zu Maßnahmen der Klimafolgenanpassung Rechtsunsi-
                cherheit und hoher Regelungsbedarf. Neben der verwaltungsinternen stadtklimarelevanten


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