Page 68 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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S1 Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung in der Stadtentwicklung
Ziel/e der Maßnahme
Sicherstellung der Erfüllung klimaanpassungsrelevanter Hinweise und Anregungen in allen Planun-
gen, Maßnahmen, Konzepten und Strategien der Stadtentwicklung. Hierdurch kann eine klimaresili-
ente und zukunftsorientierte Gesamtentwicklung der Stadt Essen sichergestellt werden.
Beschreibung
Bei allen Maßnahmen und Planungen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung ist die Klima-
folgenanpassung zu integrieren und zu berücksichtigen. Die klimaanpassungsrelevanten Hinweise
und Anregungen werden anhand der städtischen Klimaanalyse, des Klimafolgenanpassungskonzeptes
und/oder planungsbegleitender klimatischer Gutachten abgeleitet. Nur durch die Berücksichtigung
der Klimafolgenanpassung kann eine zukunftsorientierte und klimaresiliente Stadtentwicklung si-
chergestellt werden.
Die Maßnahme betrifft unter anderem folgende Bereiche:
städtebauliche Konzepte (z.B. integrierte Stadtentwicklungskonzepte)
Ortssatzungen (z.B. Gestaltungssatzungen)
städtebauliche Wettbewerbe (z.B. bei Schulneubauten)
Bauleitplanung
Grundstücksverkehr
Straßenplanung und Straßenbau
generelle Mobilitätsplanung
Die Maßnahme trägt dazu bei, der Klimafolgenanpassung in der Stadtentwicklung einen hohen pla-
nerischen Stellenwert beizumessen.
Eine über die verwaltungsinterne Behördenbeteiligung hinaus gehende geplante Realisierung des
Prüfverfahrens ist ein standardisierter Klimaanpassungs-Check für Beschlussvorlagen. Ein entspre-
chender Beschluss zur Einführung eines zweistufigen Verfahrens zur Prüfung der Klimarelevanz auch
hinsichtlich Klimaanpassung bei der Erstellung von Beschlussvorlagen wurde vom Verwaltungsvor-
stand der Stadt Essen im Mai 2023 getroffen und dem Rat zur Kenntnis gegeben (0557/2023/6). Für
die Etablierung eines Klimaanpassungs-Checks sind begleitende Maßnahmen erforderlich (Verwal-
tungsleitfaden unter anderem zur Festlegung der Prüfkriterien, Fortbildungen, interne und externe
Kommunikation).
Umsetzungsbeteiligte
Konzeption und fachliche Prüfung der Klimarelevanz: Umweltamt, Grün und Gruga
Integration von klimarelevanten Maßnahmen in Abhängigkeit des Vorhabens und der verfahrens-
führenden Behörde: Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Amt für Stadterneuerung und Boden-
management, Immobilienwirtschaft, Amt für Straßen und Verkehr
Wesentliche Umsetzungsschritte und -instrumente
Eine Gesamtübersicht über die für die Maßnahme relevanten Konzepte und Vorhaben der Stadtent-
wicklung ist zu erstellen. Ein Leitfaden zur wassersensiblen Bauleitplanung liegt vor.
Die Etablierung und Umsetzung eines Klimaanpassung-Checks erfordern:
einen Leitfaden zum Verfahren vor Ort,
verwaltungsinterne Kommunikation,
Dialog mit der Kommunalpolitik und Bürgerschaft.
Der Erfolg von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen misst sich vor allem auf der Ebene konkreter
Bauvorhaben. Einen besonderen Stellenwert nehmen daher Baugenehmigungsverfahren ein. Hier be-
steht hinsichtlich der verbindlichen Vorgabe zu Maßnahmen der Klimafolgenanpassung Rechtsunsi-
cherheit und hoher Regelungsbedarf. Neben der verwaltungsinternen stadtklimarelevanten
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