Page 60 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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  Ausweisung von Gewerbegebieten
                      Verkehrsflächenentwicklung
                Mit Bezug zum Schutzgut Klima nimmt das Umweltamt im Rahmen der internen Behördenbeteili-
                gung Stellung zu Verfahren. Konflikte finden in der Bauleitplanung Berücksichtigung im Rahmen
                der Abwägung der Belange. Eine Entscheidung über die Umsetzung möglicher Klimaanpassungsmaß-
                nahmen bei Baugenehmigungsverfahren liegt – sofern keine gesetzlich begründeten Versagens-
                gründe vorliegen - im Ermessen der jeweiligen Fachstellen.
                Maßnahmenbewertung
                Kosten-Nutzen-Verhältnis: Positiv, da der Nutzen für das Klima sehr hoch ist.

                Wirkung: Hoch, da die Freiflächen langfristig geschützt werden.
                Umsetzungspriorität: hoch

                Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:
                Die Maßnahme ist vorrangig unter Beachtung der
                      klimatischen Baugrenzen entsprechend der Klimaanalyse Stadt Essen sowie
                      der Zonen 4 (stadtklimarelevante Grün- und Freiräume) und 5 (Gebiete mit stadtklimarele-
                       vanter Belüftungsfunktion) der Handlungskarte Klimaanpassung
                umzusetzen.
                Darüber hinaus sind freiraumrelevante Fachstrategien einzubeziehen (z.B. „Masterplan Grün 2030“).
                Die Berücksichtigung stadtklimatischer Ausgleichsräume erfolgt im Zuge der verwaltungsinternen
                Beteiligung der Fachbehörden.


















































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