Page 60 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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Ausweisung von Gewerbegebieten
Verkehrsflächenentwicklung
Mit Bezug zum Schutzgut Klima nimmt das Umweltamt im Rahmen der internen Behördenbeteili-
gung Stellung zu Verfahren. Konflikte finden in der Bauleitplanung Berücksichtigung im Rahmen
der Abwägung der Belange. Eine Entscheidung über die Umsetzung möglicher Klimaanpassungsmaß-
nahmen bei Baugenehmigungsverfahren liegt – sofern keine gesetzlich begründeten Versagens-
gründe vorliegen - im Ermessen der jeweiligen Fachstellen.
Maßnahmenbewertung
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Positiv, da der Nutzen für das Klima sehr hoch ist.
Wirkung: Hoch, da die Freiflächen langfristig geschützt werden.
Umsetzungspriorität: hoch
Maßnahmenumsetzung in der Stadt Essen:
Die Maßnahme ist vorrangig unter Beachtung der
klimatischen Baugrenzen entsprechend der Klimaanalyse Stadt Essen sowie
der Zonen 4 (stadtklimarelevante Grün- und Freiräume) und 5 (Gebiete mit stadtklimarele-
vanter Belüftungsfunktion) der Handlungskarte Klimaanpassung
umzusetzen.
Darüber hinaus sind freiraumrelevante Fachstrategien einzubeziehen (z.B. „Masterplan Grün 2030“).
Die Berücksichtigung stadtklimatischer Ausgleichsräume erfolgt im Zuge der verwaltungsinternen
Beteiligung der Fachbehörden.
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