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Glaubensüberzeugung oder Religion gebunden.
Stationäres Hospiz für Erwachsene
ist eine Einrichtung für Schwerstkranke und Sterbende, deren verbleibende Lebenszeit abseh-
bar (d. h. ca. 3 bis 6 Monate) ist, die auch unter Ausschöpfung aller ambulanten Versorgungs-
möglichkeiten nicht zu Hause betreut werden können und bei denen keine Krankenhausbe-
handlung notwendig ist.
Zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz wird die Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der
Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a Abs. 1 SGB V benötigt, damit das
Hospiz den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse stellen kann
(Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen nach § 39a Abs. 1 SGB V und § 43
SGB XI). Für gesetzlich krankenversicherte Menschen ist der Aufenthalt in einem stationären
Hospiz kostenfrei. Privat versicherten Betroffenen wird empfohlen, eine Kostenzusage ihrer
Kasse vor der Aufnahme im stationären Hospiz einzuholen.
Stationäre Kinder- und Jugendhospize
können von Familien für ihr lebenszeitverkürzend erkranktes Kind ab dem Zeitpunkt der Diag-
nosestellung in Anspruch genommen werden. Die Aufenthalte können geplant, in Krisen oder
in der Lebensendphase stattfinden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27.
Lebensjahr können ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz besuchen. Den Familien entste-
hen keine Kosten.
Sterbehilfe
siehe „Gesetze, Verordnungen und Rahmenvereinbarungen im Kontext von Hospiz- und Pallia-
tivversorgung“
Trauerbegleitung
Trauer ist keine Krankheit, sondern vielmehr natürliche und gesunde Reaktion auf Verluste
und Abschiede im Leben. Oft bieten Familie und soziales Umfeld in Zeiten der Trauer eine gute
Unterstützung, um die Trauer ausleben und bewältigen zu können. Es kann hilfreich sein, sich
mit anderen betroffenen Menschen auszutauschen oder mit einem/einer qualifizierten Trauer-
begleiter bzw. -begleiterin den Weg in ein Leben mit dem Verlust zu finden. Die Begleitung
erfolgt in Gruppen, als Trauercafé oder in Einzelgesprächen mit anerkannten Trauerbegleiten-
den. Bei besonders belastenden Trauerreaktionen kann die Inanspruchnahme weiterer Profes-
sionen notwendig und hilfreich sein.
Vorsorgevollmacht
siehe „Gesetze, Verordnungen und Rahmenvereinbarungen im Kontext von Hospiz- und Pallia-
tivversorgung“
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