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Hospiz- und Palliativversorgung


               für Menschen mit Einschränkungen





               Menschen mit einer kognitiven oder komplexen Behinderung haben – in gleicher Weise wie
               Menschen ohne Behinderung – einen Rechtsanspruch auf eine ihren Bedürfnissen angemessene
               Palliativversorgung und Hospizbegleitung, unabhängig davon, ob sie in einem Krankenhaus, im
               privaten Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
               leben. Ihnen steht der Zugang zu allen Versorgungsformen und Institutionen der Palliativ- und
               Hospizversorgung zu, von der hausärztlichen Palliativversorgung bis hin zur Betreuung im Rah-
               men der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder in einem stationären Hospiz (s.
               Kapitel Palliativ- und Hospizversorgung für Erwachsene).

               Eine ganzheitliche und umfassende Leidensminderung mit dem Ziel des Erhalts oder der Wieder-
               herstellung von Lebensqualität bei Menschen mit Einschränkungen stellt für alle betreuenden
               und begleitenden Menschen eine große Herausforderung dar. Die Palliativmedizin steht in der
               Entwicklung geeigneter Diagnose-, Behandlungs- und Begleitungsstrategien für Menschen mit
               geistigen oder körperlichen Einschränkungen noch am Anfang. Dennoch haben einige Ein-
               richtungen der Eingliederungshilfe in Essen die Palliative Care systematisch implementiert. Sie
               können somit fachkompetent eine Palliativ- und Hospizversorgung – wenn erforderlich in Ko-
               operation mit spezialisierten Palliativdiensten und -einrichtungen – anbieten.


               Im Gesundheitszentrum des Franz Sales Hauses in Essen stehen zwei Abteilungen für die Um-
               setzung der Palliative Care für Menschen mit Einschränkungen zur Verfügung: zum einen das
               Medizinische Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
               Mehrfachbehinderungen (MZEB) und zum anderen die Abteilung Palliative Care inklusive der
               Beratungsstelle der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
               (nach § 132g SGB V). Deren barrierefreie Beratung (z. B. durch Verwendung einfacher Sprache)
               nimmt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen mit Einschränkungen mit Blick auf medi-
               zinisch-pflegerische Behandlungsabläufe und die Betreuung in der letzten Lebensphase auf.
               Medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses, mögliche
               Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung
               werden individuell und eingehend erläutert. Durch die Dokumentation der Beratungsergebnisse
               soll ein rechtssicherer Umgang aller Beteiligten mit dem dokumentierten Willen des Menschen
               mit Einschränkungen erzielt werden.


























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