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Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung oder bei schwerstkranken
Patientinnen und Patienten auch der Essener Palliativausweis. Eine verlässliche hospizliche
Begleitung und palliative Versorgung wird in diesem Kontext sichergestellt. Dazu arbeiten die
pflegenden Fachkräfte intensiv mit den heimbetreuenden Hausärztinnen und -ärzte zusammen.
Ein Teil dieser Ärztinnen und Ärzte ist palliativmedizinisch weitergebildet oder zieht die notwen-
dige Fachkunde, insbesondere bei schwer beherrschbaren Symptomen, über eine qualifizierte
Palliativmedizinerin bzw. einen qualifizierten Palliativmediziner (QPA) oder auch über die
spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hinzu.
Die im Netzwerk der Einrichtung handelnden Akteure haben neben der Linderung von Sympto-
men auch die psychischen, sozialen und spirituellen Anliegen des Bewohners oder der Bewohne-
rin und seiner Familie in ihrem Fokus.
Zu dem Netzwerk gehören auch die ambulanten Hospizdienste, mit denen viele Essener Ein-
richtungen eng zusammenarbeiten.
So kann den Bewohnern und ihren Angehörigen eine intensive Begleitung in einer letzten Le-
bensphase angeboten werden.
Gleiches gilt auch in ähnlicher Art und Weise für (oftmals jüngere) Menschen, die auf Grund
ihrer erheblichen Beeinträchtigungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben.
Im stationären Hospiz
Viele Menschen haben den Wunsch, in der letzten Phase ihres Lebens selbstbestimmt und wür-
devoll zu leben und eine ausreichende Linderung ihrer Schmerzen und anderer Symptome zu
erfahren. Ist dies zu Hause auch mit Unterstützung der ambulanten Dienste nicht mehr möglich,
steht das Angebot der stationären Hospize zur Verfügung.
Die drei Hospize in der Stadt Essen sind stationäre Einrichtungen, in der unheilbar kranke Men-
schen in der letzten Phase ihres Lebens begleitet und pflegerisch, medizinisch, psychosozial wie
seelsorgerisch versorgt werden. Das geschieht unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung,
Herkunft, finanzieller oder sozialer Situation.