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Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die schwerstkranken Menschen mit
            ihren Wünschen und Bedürfnissen. Hierbei geht es weder um eine Verlängerung noch um eine
            Verkürzung des Lebens. Vielmehr stehen die Linderung von Leiden und die Bewahrung der
            Lebensqualität ganz im Zentrum aller Bemühungen. Unter dem Grundsatz der Ganzheitlichkeit
            gehört zur Hospizarbeit wesentlich die Trauerbegleitung. Sie stellt ein unterstützendes Angebot
            durch ausgebildete Trauerbegleiterinnen und -begleiter für die An- und Zugehörigen dar.


            Die ganzheitliche Pflege erfolgt durch palliativ ausgebildete Fachpflegende sowie durch haupt-
            und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes. Die ärztliche Versorgung
            erfolgt durch palliativmedizinisch erfahrene Haus- oder auch qualifizierte Palliativärztinnen
            und -ärzte. Bei besonders  komplexen Erkrankungssituationen kann die spezialisierte ambu-
            lante Palliativversorgung hinzugezogen werden.

            Die Indikation zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist immer dann gegeben, wenn eine häus-
            liche Versorgung auch mit Unterstützung aller ambulanten Dienste (AAPV und SAPV) nicht
            mehr gewährleistet werden kann und eine Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist.
            Das gilt für Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung rasch fortschreitet und deren Lebens-
            erwartung auf wenige Wochen oder Monate begrenzt ist. Weiterhin müssen eine palliativ-medi-
            zinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig sein und diese auch von den Patientin-
            nen oder den Patienten gewünscht werden.

            Eine Anmeldung im Hospiz erfolgt durch den Patienten bzw. die Patientin bzw. durch Personen,
            die sie oder er hiermit beauftragt hat. Diese Anmeldung ist immer absolut unverbindlich. Auch
            ist es durchaus möglich, sich das Hospiz im Vorfeld nach Absprache und Terminvereinbarung an-
            zusehen und sich dort beraten zu lassen.


            Für die Aufnahme ist eine sogenannte Hospiznotwendigkeits-Bescheinigung erforderlich, die der
            behandelnde Haus-, Fach- oder Krankenhausärztin bzw. -arzt ausstellen kann.

            Grundsätzlich ist eine frühzeitige Anmeldung in einem Hospiz sehr sinnvoll, da es nur selten eine
            spontane Aufnahmemöglichkeit gibt, was der begrenzten Anzahl an Hospizplätzen geschuldet
            ist. Über die Aufnahme entscheidet die Hospizleitung nach zuvor festgelegten Dringlichkeitskri-
            terien.


            Für die erkrankten Menschen ist der Aufenthalt im stationären Hospiz kostenlos.

            Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 Prozent der Kosten. Die restlichen 5 Prozent der
            Kosten muss das Hospiz durch Spenden aufbringen.


            Die Verlegung aus einer stationären Einrichtung der Alten- und Behindertenpflege ist nur in sehr
            seltenen Ausnahmen möglich.

















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