Page 41 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht
Abbildung 4-7: Soll-Gehwegbreiten werden oft nicht erreicht
Quelle: FGSV: EFA, 2002: 16
Gehwegparken In vielen Kommunen wird die nutzbare Gehwegbreite durch das Kfz-
Parken eingeschränkt. Immer wieder deutlich gemacht werden muss,
dass Gehwegparken nur dort legal ist, wo es explizit durch StVO-Be-
schilderung bzw. Markierungen in Parkzonen erlaubt ist. Bei Quer-
oder Schrägparken geben die Bordsteine die Begrenzung der Parkflä-
che vor, ein „Überhangparken“ stellt demnach ggf. eine Behinderung
dar. Mit der StVO-Novelle von 2020 wurden die Geldbußen für illegales
Gehwegparken deutlich erhöht, im Regelfall wird mindestens ein Ver-
warngeld von 55 € fällig, höhere Bußgelder werden bei Behinderung
und Gefährdung fällig und ziehen einen Eintrag ins Fahreignungsre-
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gister („Punkt in Flensburg“) nach sich. Diese Neuerung erfordert in
vielen Kommunen eine Neubestimmung der Praxis der Ordnungsäm-
ter, auch Essen sollte hier die Handhabe der aktuellen Rechtslage an-
passen.
Weitere Gründe für Gehwegeinschränkungen können aber auch durch
die Möblierung der Außengastronomie, Parkscheinautomaten, E-
Tankstellen, Fahrradabstellanlagen, Pfosten, Beleuchtung etc. entste-
hen.
6 FUSS e.V.: Parken auf Gehwegen: Problematik – Rechtslage – Handlungsbedarf. Seiten
18-22. Berlin 2021
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