Page 37 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht
• übersichtliche Knotenpunktgestaltung
• gut für die Schulwegsicherung!
Fußgängerüberwege sind für den Fußverkehr i.d.R. eine sehr gute Lö-
sung, Querungsbedarfe zu sichern. In NRW sind die Einsatzbereiche
durch einen Ministerialerlass großzügiger geregelt als in anderen Bun-
desländern und bieten gegenüber den restriktiveren Richtlinien für
Fußgängerüberwege (R FGÜ) mehr Spielräume. Diese Spielräume
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können und sollten demnach gerade in NRW auch genutzt werden.
Somit müssen z.B. keine harten Grenzwerte für zu Fuß Gehende und
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Kfz angewendet werden. Untersuchungen des UDV zeigen, dass
auch bei 600 bis 900 Kfz/Spitzenstunde (aktuell liegt die Kfz-Belas-
tung bei um die 800) Fußgängerüberwege sicher betrieben werden
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können.
Die R FGÜ von 2001 sollen nach der Verkehrsministerkonferenz vom
April 2021 grundsätzlich überarbeitet werden – mit dem Ziel, dass mit
Fußgängerüberwegen nicht nur auf Gefahrenlagen reagiert werden
soll, sondern sie für den Fußverkehr auch an ungefährlichen Stellen
förderlich werden können. Eine Neufassung der Richtlinien könnte die
Anordnung von Fußgängerüberwegen demnach in den Bundeslän-
dern harmonisieren und insgesamt vereinfachen helfen.
An dieser Querungsstelle in der Innenstadt von Essen sollte zusätz-
lich geprüft werden, ob die Durchfahrt für Pkw ganz unterbunden wer-
den kann, so dass nur noch eine Zufahrt zu den Parkierungsanlagen
gewährt wird. Diese Form der „Schleifenerschließung“ reduziert die
Kfz-Verkehrsmengen erheblich und sichert somit auch die Nahmobili-
tät.
Überdimensionierter Kno- Am Gemarkenplatz sollte eine Umgestaltung der Querungsstelle ge-
tenpunkt mit freilaufen- prüft werden, denn hier erscheint der Kreuzungsbereich überdimensi-
dem Rechtsabbieger
oniert. Gegebenenfalls kann der freie Rechtsabbieger entfallen, kurz-
fristig könnte dieser auch provisorisch abgepollert werden. Perspekti-
visch sollte der Umbau in einen Kreisverkehrsplatz mit LSA bei Tram-
2 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen: Ministerialerlass zur Neufassung der „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgänger-überwegen“ (R-FGÜ 2001). Düsseldorf 2002, Aktenzeichen VI B 3-78-26/1
3 Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen: Empfehlungen zum Einsatz und zur Gestaltung von Fußgängerüberwegen. Er-
fahrungen aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2002
4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versi-
cherer: Untersuchungen zur Sicherheit von Zebrastreifen. Unfallforschung kompakt. Berlin
2013
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