Page 45 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht
Abbildung 4-12: Differenzierte Bordhöhen
bauliche Hindernisse Vorhandene Umlaufsperren („Drängelgitter“) und Sperrpfosten (Poller)
stören nicht alle zu Fuß Gehenden, aber bilden z.T. unüberwindliche
Barrieren für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen, Fahrräder mit
Kinderanhänger, Sonderfahrräder, etc. Auch Treppenanlagen sowie
schmale oder steile Rampen können bestimmte Gruppen zu Fuß „be-
hindern“.
Umlaufsperren sollten auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft werden,
oder wenn unverzichtbar, in mindestens 1,50 m Abstand und nicht
überlappend gesetzt und kontrastreich markiert werden.
Im Sinne der Sturzprophylaxe sollten alle Treppenstufen deutlich mar-
kiert werden. Nach dem Standard für barrierefreies Bauen müssen
diese Stufenmarkierungen als durchgehende Streifen ausgeführt sein
und sich im Hell-Dunkel-Kontrast vom Treppenbelag abheben. Am
Domplatz befinden sich z.B. Stufen, die nicht kontrastreich markiert
sind und mit entsprechender Markierung optimiert werden sollten.
Abbildung 4-13: Vorderkantmarkierung an einer Treppenstufe
Quelle: https://www.nuedling.de/betonelemente/produkte/treppen-stufen-podeste/blockstufe-
mit-kontraststreifen/
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