Page 41 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
P. 41

Wasserflächen, etc. Darüber hinaus kann Einfluss auf die überbaubare
                                           Grundstücksfläche sowie die Anordnung und Dichte der Baugebiete
                                           genommen werden. Die Zweckhaftigkeit dieser verschiedensten Fest-
                                           setzungsmöglichkeiten wird im Zuge der Bauleitplanverfahren durch
                                           die Fachverwaltung geprüft und umgesetzt.

                                      2    Zur Reduzierung negativer bioklimatischer Effekte durch eine Neu-
                                           bebauung bzw. Versiegelung bieten die Festsetzungskataloge des
                                           BauGB und der BauO NRW ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten.
                                           So können Bereiche festgesetzt werden, die von einer Bebauung frei-
                                           zuhalten sind. Darüber hinaus lassen sich in Teilbereichen eines Be-
                                           bauungsplans Pflanzgebote festsetzen, Schottergärten ausschließen,
                                           Einfriedungen mit Hecken definieren etc. Aber auch die Begrünung
                                           von Gebäuden (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung) kann festge-
                                           setzt werden. Durch diese Festsetzungen soll ein möglichst geringer
                                           Versiegelungsgrad realisiert werden, sodass die negativen bioklimati-
                           Klimawandelangepasste Planungen und Maßnahmen
                                           schen Effekte so gering wie möglich ausfallen. Auch in diesem Fall
                                           werden die verschiedenen Festsetzungen im Einzelfall durch die Fach-
                                           verwaltung auf ihre Zweckhaftigkeit überprüft. Aufgrund geringer
                                           Fensterflächen bei Lagerhallen, ist eine Fassadenbegrünung in Gewer-
                                           begebieten meist sinnvoller als bei Wohngebäuden. Auf der anderen
                                           Seite lassen sich die Dächer von Wohngebäuden, aufgrund der höhe-
                                           ren zulässigen Dachlast, meist einfacher begrünen als Leichtbauhal-
                                           len.
                                      3    In Bezug auf die Starkregenproblematik können ebenfalls unter-
                                           schiedliche Festsetzungen, insbesondere in der verbindlichen Bauleit-
                                           planung, getroffen werden. So lassen sich verschiedene Arten von
                                           Gründächern festsetzen, die beispielsweise speziell auf einen mög-
                                           lichst großen Regenrückhalt (Retentionsgründächer) ausgelegt sind.
                                           Weiterhin lassen sich Versickerungs- oder Verdunstungsmulden fest-
                                           setzen, die ebenfalls eine hohe Wirkung gegenüber des Regenrück-
                                           halts aufweisen. Auch diese Maßnahmen werden durch die Fachver-
                                           waltung im Einzelfall auf ihre Zweckhaftigkeit überprüft.
                                      Eine Möglichkeit zur Klimafolgenanpassung in randlichen Bereichen der be-
                                      bauten, urbanen Gebiete stellt der Rückbau versiegelter Flächen dar. Dies
                                      kann beispielsweise durch die Festsetzung einer nicht baulichen Nutzung er-
                                      folgen (z.B. Festsetzung als Grünfläche). Hier gilt es zu beachten, dass die
                                      Umnutzung von Brachflächen und Baulücken in nicht baulich genutzte
                                      Grundstücke in der Regel mit Entschädigungsansprüchen nach dem Pla-
                                      nungsschadensrecht verbunden ist. Hier ist jeweils eine Einzelfallbetrach-
                                      tung notwendig. Bei Flächen mit einer stadtklimarelevanten Belüftungs-
                                      funktion kann ein Aufkauf solcher Flächen sinnvoll sein. Hierbei lassen sich
                                      ebenfalls Synergien mit der Regenrückhaltung herstellen. Beispielsweise
                                      kann bei einer Neugestaltung und beabsichtigten Aufwertung von Verkehrs-
                                      flächen die versiegelte Fläche reduziert werden. Auch der § 13a BauGB (Be-
                                      bauungspläne der Innenentwicklung) und die Eingriffsregelung des Bun-
                                      desnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im unbebauten Bereich können heran-
                                      gezogen werden, da vor allem bei Baumaßnahmen die Entsiegelung von Flä-
                                      chen oberste Priorität hat.











               Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen                            41
   36   37   38   39   40   41   42   43   44   45   46