Page 119 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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B2  Schaffung von Notwasserwegen

                Ziel/e der Maßnahme

                Schutz von Menschen und Infrastruktur vor Überflutungen
                Beschreibung

                Im Falle eines Starkniederschlagsereignisses kann das Regenwasser nicht vollständig über die Kanali-
                sation abgeleitet werden. Auf Notwasserwegen, z. B. Nebenstraßen, kann das Wasser zwischenge-
                speichert und in weniger empfindliche Bereiche abgeleitet werden.
                Bei Straßen und Wegen, die keine Hauptverbindungsfunktion erfüllen, können die Fahrbahn oder die
                Parkstreifen als Notwasserwege und temporäre Wasserspeicher dienen. Dies ist beispielsweise durch
                Anordnung erhöhter Bordsteine möglich, die die Wassermengen führen, kurzzeitiges Speichervolu-
                men schaffen und ein seitliches Abfließen verhindern. Die geringen Wassertiefen bei großer Flächen-
                ausdehnung verursachen in der Regel keine Schäden an Fahrzeugen.
                Tiefer liegende Parkplätze und Grünanlagen neben oder am Ende solcher Notwasserwege können bei
                entsprechender Ausstattung mit Entwässerungseinrichtungen und Hinweisen für die Bevölkerung
                zusätzlichen Retentionsraum bieten.

                Wasserrinnen für die Abführung von normalen Niederschlägen können mit zusätzlichem Stauraum
                für den Fall eines Extremniederschlags ausgelegt werden. Notwasserwege können durch erhöhte
                Bordsteine, Gräben, Pflaster- oder Kastenrinnen angelegt werden.
                Umsetzungsbeteiligte

                Stadtwerke Essen, Amt für Straßen und Verkehr, Umweltamt, Koordinierungsstelle Entwässerung,
                Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Personen mit Grundstückseigentum, Feuerwehr, Polizei

                Wesentliche Umsetzungsschritte und -instrumente
                Insbesondere in Neubaugebieten sind solche Notwasserwege bereits in der Bauleitplanung zu be-
                rücksichtigen und von Baufenstern freizuhalten. Im Bestand sind in Absprache mit den Umsetzungs-
                beteiligten Notwasserwege neu anzulegen, wenn das Erfordernis gegeben ist. Mögliche Umsetzungs-
                instrumente sind:
                      Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die
                       Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)
                      Leitungsrechte sind über die Bauleitplanung zu sichern
                      dingliche Sicherung im Grundbuch
                      (Städtebauliche) Verträge
                      Beratung von Interessierten
                Zeitlicher Umsetzungshorizont

                mittelfristig
                Controlling der Maßnahme
                Es sollte ein Monitoring eingerichtet werden.

                Erwartete Wechselwirkungen und Synergien
                Der Zielkonflikt mit der Barrierefreiheit muss gelöst werden.

                Maßnahmenbewertung
                Kosten-Nutzen-Verhältnis: sehr gut

                Wirkung: sehr gut
                Umsetzungspriorität: hoch, einmaliger Aufwand



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