Page 119 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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B2 Schaffung von Notwasserwegen
Ziel/e der Maßnahme
Schutz von Menschen und Infrastruktur vor Überflutungen
Beschreibung
Im Falle eines Starkniederschlagsereignisses kann das Regenwasser nicht vollständig über die Kanali-
sation abgeleitet werden. Auf Notwasserwegen, z. B. Nebenstraßen, kann das Wasser zwischenge-
speichert und in weniger empfindliche Bereiche abgeleitet werden.
Bei Straßen und Wegen, die keine Hauptverbindungsfunktion erfüllen, können die Fahrbahn oder die
Parkstreifen als Notwasserwege und temporäre Wasserspeicher dienen. Dies ist beispielsweise durch
Anordnung erhöhter Bordsteine möglich, die die Wassermengen führen, kurzzeitiges Speichervolu-
men schaffen und ein seitliches Abfließen verhindern. Die geringen Wassertiefen bei großer Flächen-
ausdehnung verursachen in der Regel keine Schäden an Fahrzeugen.
Tiefer liegende Parkplätze und Grünanlagen neben oder am Ende solcher Notwasserwege können bei
entsprechender Ausstattung mit Entwässerungseinrichtungen und Hinweisen für die Bevölkerung
zusätzlichen Retentionsraum bieten.
Wasserrinnen für die Abführung von normalen Niederschlägen können mit zusätzlichem Stauraum
für den Fall eines Extremniederschlags ausgelegt werden. Notwasserwege können durch erhöhte
Bordsteine, Gräben, Pflaster- oder Kastenrinnen angelegt werden.
Umsetzungsbeteiligte
Stadtwerke Essen, Amt für Straßen und Verkehr, Umweltamt, Koordinierungsstelle Entwässerung,
Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Personen mit Grundstückseigentum, Feuerwehr, Polizei
Wesentliche Umsetzungsschritte und -instrumente
Insbesondere in Neubaugebieten sind solche Notwasserwege bereits in der Bauleitplanung zu be-
rücksichtigen und von Baufenstern freizuhalten. Im Bestand sind in Absprache mit den Umsetzungs-
beteiligten Notwasserwege neu anzulegen, wenn das Erfordernis gegeben ist. Mögliche Umsetzungs-
instrumente sind:
Festsetzen von Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und für die
Regelung des Wasserabflusses (§9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB)
Leitungsrechte sind über die Bauleitplanung zu sichern
dingliche Sicherung im Grundbuch
(Städtebauliche) Verträge
Beratung von Interessierten
Zeitlicher Umsetzungshorizont
mittelfristig
Controlling der Maßnahme
Es sollte ein Monitoring eingerichtet werden.
Erwartete Wechselwirkungen und Synergien
Der Zielkonflikt mit der Barrierefreiheit muss gelöst werden.
Maßnahmenbewertung
Kosten-Nutzen-Verhältnis: sehr gut
Wirkung: sehr gut
Umsetzungspriorität: hoch, einmaliger Aufwand
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