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Die fünf Leitsätze der Charta zur Betreuung


            schwerstkranker und sterbender Menschen





            1.   Gesellschaftliche Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation
                    Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen. Er muss da-
                    rauf vertrauen können, dass er in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen,
                    Wünschen und Werten respektiert wird und dass Entscheidungen unter Achtung seines
                    Willens getroffen werden.


            2.   Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstruktur
                    Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizi-
                    nische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung, die seiner
                    individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf
                    Rechnung trägt.


            3.   Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung
                    Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine angemessene,
                    qualifizierte und bei Bedarf multiprofessionelle Behandlung und Begleitung. Um diesem
                    gerecht zu werden, müssen die in der Palliativversorgung Tätigen die Möglichkeit haben,
                    sich weiter zu qualifizieren, um so über das erforderliche Fachwissen, notwendige Fähig-
                    keiten und Fertigkeiten sowie eine reflektierte Haltung zu verfügen.


            4.   Entwicklungsperspektiven und Forschung
                    Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nach dem allgemein
                    anerkannten Stand der Erkenntnisse behandelt und betreut zu werden. Um dieses Ziel
                    zu erreichen, werden kontinuierlich neue Erkenntnisse zur Palliativversorgung aus For-
                    schung und Praxis gewonnen, transparent gemacht und im Versorgungsalltag umgesetzt.

            5.   Die europäische und internationale Dimension
                    Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht darauf, dass etablierte und
                    anerkannte internationale Empfehlungen und Standards zur Palliativversorgung zu
                    seinem Wohl angemessen berücksichtigt werden. In diesem Kontext ist eine nationale
                    Rahmenpolitik anzustreben, die von allen Verantwortlichen gemeinsam formuliert und
                    umgesetzt wird.


























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