Page 134 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
P. 134
6 Verstetigung und Monitoring der Klimaanpassungsstrategie
Mit einem geeigneten Controlling sollen die im Maßnahmenkatalog erarbeiteten Aktivitäten zur Klima-
anpassung auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit hin überprüft werden. So kann kontrolliert werden, ob
die angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob bei der Maßnahmenumsetzung nachgesteuert werden
muss.
Das Controlling stellt damit ein zentrales Element der Erfolgs- und Zielerreichungskontrolle dar.
Als fachliche Schnittstelle für die Controlling-Aktivitäten zur Klimaanpassung fungiert das Umweltamt
der Stadt Essen. Ihr obliegt die generelle Aufsicht des Standes der Maßnahmenumsetzung sowie eine
kontinuierliche Zielerreichungskontrolle.
Es empfiehlt sich, die Ergebnisse des Controllings in regelmäßigen Abständen (Dreijahres-Turnus) in
Form eines Controlling- bzw. Fortschrittsberichts zu veröffentlichen. Der Bericht kann als Grundlage
zur Information der Verwaltung sowie der Politik dienen. Zudem können daraus personelle sowie
finanzielle Erfordernisse abgeleitet werden, die für den Erfolg zukünftiger Umsetzungsschritte unab-
dingbar sind. Der Controlling-Bericht fungiert somit auch als Vorlage für zukünftige Entscheidungen
der Verwaltung und des Rates.
Um die Ziele und Vorgaben des Klimafolgenanpassungskonzeptes der Stadt Essen zielgerichtet und
erfolgreich umsetzen zu können, bedarf es eines langfristig ausgelegten, kontinuierlichen und mehr-
stufigen Controllings, das auf zwei Ebenen durchgeführt werden sollte:
Gesamtstädtisches Controlling: Überprüfung von (gesetzlichen) Rahmenbedingungen, Grund-
lageninformationen, wissenschaftlichen Erkenntnissen, Messungen und Modellierungen sowie
der Ziele.
Maßnahmenbezogenes Controlling: Überprüfung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen.
Gesamtstädtisches Controlling
Das gesamtstädtische Controlling dient dazu, die Rahmenbedingungen und Grundlageninformationen,
auf denen die Zielsetzung und die Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzeptes der Stadt Essen
beruhen, auf ihre Aktualität zu prüfen. Veränderte (gesetzliche) Rahmenbedingungen, neue (wissen-
schaftliche) Erkenntnisse zum Klimawandel und den lokalen Auswirkungen können zu einem Aktuali-
sierungsbedarf und einer Änderung der Zielausrichtung führen. Zu prüfen ist auch das Erfordernis einer
Überarbeitung oder Ergänzung der Maßnahmen aber auch der Anpassung von Zeithorizonten sowie
der Aufstockung von Personal und Finanzen.
Die Evaluierung sollte mindestens die folgenden Aspekte umfassen:
Überprüfung der Aktualität des verwendeten regionalen Klimamonitorings und der regionalen
Zukunftsprojektionen.
Werden alle aktuellen Erkenntnisse und Zahlen des aktuellen Klimamonitorings und der
Zukunftsprojektionen bei der Definition von Zielen und den erarbeiteten Maßnahmen berück-
sichtigt?
Evaluation der aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung.
Haben sich neue gesetzliche Rahmenbedingungen ergeben, die bisher nicht im Konzept
berücksichtigt wurden?
Aktualisierung der Klimatopkarten
Aktualisierung der „Handlungskarte Klimaanpassung“
Die Überprüfung der Aktualität des regionalen Klimamonitorings und der regionalen Zukunftsprojekti-
onen sollte in einem Turnus von fünf Jahren durchgeführt werden, um aktuelle Prognosen und
Entwicklungen in der Maßnahmenumsetzung berücksichtigen zu können. Für das Monitoring der Aus-
wirkungen der Klimawandelfolgen auf das Stadtgebiet von Essen wird weitestgehend auf bestehende
Monitoringsysteme zurückgegriffen. Dazu zählen unter anderem das „Klimafolgen- und Anpassungs-
monitoring NRW“ des LANUV sowie die Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes – Niederlassung
Essen, des Regionalverbands Ruhr und der Emschergenossenschaft.
Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen 134