Page 136 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
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7 Ausblick
Mit Inkrafttreten der BauGB-Novelle vom 13.05.2017 gehören Klimaschutz und Klimaanpassung,
insbesondere auch in der Stadtentwicklung, ausdrücklich zu den Planungsgrundsätzen (§ 1 Abs. 5 S. 2
BauGB). Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-
wirken sowie durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Rechnung getragen werden (Kli-
maschutzklausel). Funktional wurde mit der BauGB-Novelle in Planverfahren der Abwägungskatalog
um die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Umweltprüfung erweitert. Um der
rechtlichen Vorgabe gerecht zu werden, ist die Stadt Essen daher verpflichtet, die in Betracht kommen-
den Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in ihre laufenden Planüberlegungen, im Sinne der
Abwägung, einzubeziehen.
Die Stadt Essen hat sich zudem 2019 im Rahmen der Mitgliedschaft des Konvents der Bürgermeister
verpflichtet, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu fördern und zu etablieren
und die Themen Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei allen Entscheidungen
grundsätzlich zu beachten. Mit Datum vom 25.03.2020 hat der Hauptausschuss darüber hinaus
beschlossen, dass die Stadt Essen sich für die Dauer von vier Jahren am Prozess des European Climate
Adaptation Award (eca) beteiligt.
Die Bundesregierung hat mit Datum vom 13.07.2023 den vom Bundesumweltministerium vorgelegten
Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beschlossen. Eines der wesentlichen Kernele-
mente des Gesetzesentwurfs ist, dass lokale Klimafolgenanpassungskonzepte auf der Grundlage von
Risikoanalysen aufgestellt werden sollen. Ein Berücksichtigungsgebot soll dafür Sorge tragen, dass Trä-
ger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachüber-
greifend und integriert berücksichtigen. Mit der rechtlichen Verankerung der Klimafolgenanpassung
eröffnen sich zukünftig potenziell finanzielle und personelle Optionen, die die Chance bieten, die be-
reits laufend von der Stadt Essen umgesetzten Maßnahmen zu optimieren und auszuweiten.
Klimaanpassung ist ein Querschnittsthema, das sich über zahlreiche Fachgebiete der Stadt Essen
erstreckt. Neben den Bausteinen der Gesamtstrategie Klimaanpassung, die in der Zuständigkeit des
Umweltamtes koordiniert werden, sind andere Fachbereiche vorrangig mit der Umsetzung konkreter
Klimafolgenanpassungsmaßnahmen betraut. Dies sind im Wesentlichen das Amt für Stadterneuerung
und Bodenmanagement, das Amt für Straßen und Verkehr, das Gesundheitsamt, Grün und Gruga, die
Immobilienwirtschaft sowie die Grüne Hauptstadt Agentur.
Klimafolgenanpassungsmaßnamen werden aus übergeordneten Konzepten abgeleitet und auf kleinräu-
miger Ebene umgesetzt. Im Sinne eines integrierten Klimafolgenanpassungskonzeptes sind sie häufig
Bestandteil städtebaulicher Entwicklungskonzepte, städtebaulicher Wettbewerbe, der Bauleitplanung,
der Straßen- und Verkehrsplanung, der Grünflächen- und Freiraumplanung sowie weiterer Fachpla-
nungen mit Schnittstellen zur Klimafolgenanpassung.
Kleinräumig finden sich zahlreiche Potenziale für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung im Rahmen
der Sanierung und beim Neubau von Verkehrsflächen. Insbesondere in stadtklimatischen Lasträumen
werden laufend Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen, beispielsweise durch Mulden- und
Rigolensysteme und Straßenbaumpflanzungen geprüft.
Auch Maßnahmen der Grünflächen- und Freiraumentwicklung greifen auf Planungshinweise der
Klimaanalyse und Handlungsempfehlungen des Klimafolgenanpassungskonzeptes zurück. Hierzu zählen
unter anderem das Straßenbaumkonzept, Handlungskonzepte zur Entwicklung der Park- und Grünan-
lagen, Standards zu Grünfestsetzungen in der Bauleitplanung, Maßnahmen zur Standortoptimierung
von Stadtgrün wie auch die ökologische Baubegleitung.
Im größeren räumlichen Rahmen greifen vor allem Drittmittel geförderte Vorhaben. Bereits der
Programmaufruf 2021 der Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW formuliert als Fördervoraussetzung in allen drei
Programmlinien der Städtebauförderung „Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Anpassung an den
Klimawandel“. Das bedeutet, dass bei zukünftigen Stadterneuerungskonzepten verstärkt Klimaschutz-
und Klimaanpassungsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden müssen und hier ein akuter und
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