Page 135 - Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen
P. 135
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen sollten schnellstmöglich bei der Zielausrichtung der Maßnah-
men berücksichtigt werden.
Die Klimatopkarte basiert überwiegend auf der Art der Flächennutzung sowie der Reliefausprägung am
jeweiligen Ort. Eine Aktualisierung der Karte sollte daher bei größeren Änderungen in der Flächennut-
zung, die sich klimatisch auswirken, sowie bei neu vorliegenden Klimaprojektionen erfolgen. Dies ist in
der Regel alle zehn Jahre der Fall.
Aus der Aktualisierung der Klimatopkarte ergibt sich die Notwendigkeit auch die Handlungskarte
Klimaanpassung zu überarbeiten. Dabei sollten neben klimatischen Prognosen und Nutzungsänderun-
gen im Stadtgebiet auch Prognosen zur demographischen Entwicklung und Wanderbewegungen inner-
halb des Stadtgebietes in Essen einbezogen werden. Auf dieser Grundlage müssen die Abgrenzungen
für die Belastungsgebiete bezüglich Hitze und die jeweiligen Betroffenheiten neu berechnet werden.
Dies sollte mindestens alle zehn Jahre erfolgen, um eine aktuelle Grundlage für das Handlungskonzept
zur Klimaanpassung zu haben.
Maßnahmenbezogenes Controlling
Durch ein Controlling der einzelnen Klimaanpassungsmaßnahmen ist eine Analyse und Bewertung von
realisierten Maßnahmen sowie eine Analyse im Sinne eines Zwischenfazits für Maßnahmen, die sich in
der Umsetzung befinden, möglich. So kann eingeschätzt werden, ob eine Maßnahme erfolgreich umge-
setzt wird bzw. wurde oder ob ein Nachsteuern erforderlich ist. Im Controllingbericht sollten zudem
Erfolge sowie Schwierigkeiten bei der Maßnahmenumsetzung dargestellt werden. Das Controlling dient
damit der Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle.
Im Rahmen der Erstellung der Maßnahmensteckbriefe wurden wo sinnvoll Indikatoren für die
Durchführung einer Umsetzungskontrolle entwickelt. Bei komplexen Vorhaben sind individuelle Moni-
toringkonzepte zu entwickeln. Controllingempfehlungen und Indikatoren zeigen auf, welche Ziele mit
der jeweiligen Maßnahme erreicht werden sollen und wie die Zielerfüllung kontinuierlich überprüft
werden kann. Maßnahmenspezifische Zielformulierungen sind deshalb notwendig, da die einzelnen
Maßnahmen große Unterschiede aufweisen und die Anwendung eines einheitlichen Maßstabes nicht
möglich ist.
Das maßnahmenbezogene Controlling wird durch das Umweltamt der Stadt Essen initiiert. Da weitere
Fachbereiche mit der Maßnahmenumsetzung betraut sind, sind diese in das Controlling einzubeziehen.
Der eca-Prozess kann für die Überprüfung des Umsetzungsstandes genutzt werden, indem die im
Maßnahmenkatalog des Klimafolgenanpassungskonzeptes aufgeführten Aktivitäten in die Ist-Analyse
des eca aufgenommen werden und deren Umsetzungstand regelmäßig abgefragt wird. Im Rahmen des
eca erfolgt das Controlling jährlich.
Die Ergebnisse der Überprüfung der Maßnahmenumsetzung und der Kontrolle der Zielerreichung soll-
ten zu einer regelmäßigen Anpassung des Maßnahmenkatalogs genutzt werden. Dies sollte etwa alle
fünf Jahre durchgeführt werden.
Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen 135