Page 35 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht
• 2-Sinne-Prinzip: Querungsstellen an Lichtsignalanlagen sollen
grundsätzlich mit taktilen und akustischen Leitsystemen aus-
gestattet sein.
• Freie Rechts-Abbiege-Fahrspuren stellen immer eine Gefahr
für querende zu Fuß Gehende dar. Die Notwendigkeit eines
freien Rechts-Abbiegers sollte geprüft werden und ggf. zu-
rückgebaut oder in die Lichtsignalanlage integriert werden.
Einige Lichtsignalanlagen in Essen sind bereits fußgängerfreundlich
entsprechend den Empfehlungen gestaltet, es sollte geprüft werden,
ob weitere optimiert werden können. Dies wurde auf den Begehungen
vor allem am Knotenpunkt Kahrstraße / Bismarckstraße diskutiert.
Hier fühlen sich die Teilnehmenden neben den zu kurzen Grünzeiten
auch aufgrund des Kfz-Rechtsabbiegestroms bei gleichzeitigem Fuß-
gängergrün unsicher. Eine fußverkehrsfreundliche Lösung wäre, que-
renden zu Fuß Gehenden eine eigene Signalphase zu geben. Die Am-
pelanlage ist nicht barrierefrei: Die LSA sollte im 3-Sinne-Prinzip auch
mit taktilen und akustischen Leitsystemen ausgestattet werden. Die
Mittelinsel sollte ebenfalls fußverkehrsfreundlich mit einem Doppel-
bord und ausreichend breit (mindestens 2,50 m) ausgebaut werden.
Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße /
Käthe-Larsch-Straße wurde ebenfalls diskutiert. Sie liegt auf der
Hauptachse für zu Fuß Gehende (und Radfahrende) zwischen Uni-
versität und Innenstadt. Bemängelt wurde seitens der Teilnehmenden,
dass auch diese nicht barrierefrei und flächengerecht gestaltet ist.
Hier sollte die Ampel-Schaltung fußgängerfreundlich mit kurzen An-
forderungszeiten und langem Fußverkehrs-Grün eingerichtet werden
und der Z-Übergang sollte möglichst abgebaut werden. Die hohe Kfz-
Verkehrsbelastung auf der Friedrich-Ebert-Straße wurde von den Teil-
nehmenden als störend empfunden (Lärm, Abgase), sie wünschten
sich eine Flächenumverteilung durch Rückbau einer Kfz-Fahrspur pro
Richtung und Umwandlung zu einem Radfahrstreifen. Könnte dies re-
alisiert werden, ergäben sich neue Möglichkeiten für die Gestaltung
der Querung, so z.B. die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. Als
weitere Alternative wurde eine barrierefreie Brücke zur barrierefreien
Überwindung des Höhenunterschieds in Richtung Innenstadt disku-
tiert. Ob sich diese Variante städtebaulich in die Bestandsbebauung
einfügen lässt und den Fußverkehrs auch von der Friedrich-Ebert-
Straße aufnehmen kann, bleibt zu prüfen.
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