Page 34 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht





                                      bauliche  als  auch  markierungstechnische  Möglichkeiten,  eine  Que-
                                      rungsstelle mit oder ohne Vorrang für zu Fuß Gehende zu sichern.

                                      Abbildung 4-2:   Möglichkeiten, Querungsstellen zu sichern

























                                      Quelle: AGFK-Faktenblatt 04 Baden-Württemberg: Querungshilfen für den Fußverkehr
                                      Im Folgenden werden die verschiedenen Querungshilfentypen, die im
                                      Untersuchungsgebiet empfohlen werden, erläutert.
            Fußverkehrssichere und    Bei den Begehungen wurde festgestellt, dass bei einigen bestehen-
            -freundliche Lichtsignal-  den  Lichtsignalanlagen  (LSA)  Verbesserungsbedarf  hinsichtlich  der
            anlagen
                                      Fußgängersicherheit bzw. -freundlichkeit besteht. Folgende Empfeh-
                                      lungen für fußgängerfreundliche Lichtsignalanlagen werden allgemein
                                      gegeben:
                                         •  Es sollte geprüft werden, ob eine konfliktfreie Phase für Fuß-
                                             gängergrün eingerichtet werden kann oder zu Fuß Gehende
                                             zumindest einen Vorlauf erhalten können.

                                         •  Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sollten mit den Räum-
                                             zeiten ausreichend lang bemessen sein, so dass auch langsa-
                                             mere mobilitätseingeschränkte Menschen in einem Zug aus-
                                             reichend sicher die Straße überqueren können.

                                         •  An den Lichtsignalanlagen soll es eine Grünzeit für zu Fuß
                                             Gehende mit jedem Ampelumlauf geben. LSA-Grün nur auf
                                             Anforderung („Bettelampeln“) sollten vermieden werden.

                                         •  Mittelinseln müssen ausreichend groß dimensioniert werden
                                             (mindestens 2,50 m x 4,00 m), um dem größeren Platzbedarf
                                             für Mobilitätseingeschränkte (Kinderwagen, Rollstuhl) und
                                             Radfahrende/Sonderfahrzeuge wie Lastenräder, etc. gerecht
                                             zu werden.




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