Page 69 - Fußverkehrs-Check Abschlussbericht
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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht





                                      Die neuen Regelungen im Bußgeldkatalog können hier helfen: Geh-
                                      wegparken ist nur dort legal, wo es angeordnet ist, und illegales Parken
                                      wird mit einem Bußgeld zwischen 55 € und 100 € sowie ab 60 € mit
                                      einem Eintrag ins Fahreignungsregister („Punkt in Flensburg“) geahn-
                                      det,  bei  Vorsatz  können  die  Bußgelder  weiter  erhöht  werden.  Viele
                                      Kommunen (z.B. Bremen und Köln) legen aktuell eine „Restgehweg-
                                      breite“ fest, bei deren Unterschreitung das parkende Fahrzeug abge-
                                      schleppt bzw. das angeordnete Gehwegparken überprüft werden soll.
                                      Dies wird auch der Stadt Essen empfohlen. Es muss deutlich gemacht
                                      werden, dass es kein Recht gibt, im öffentlichen Straßenraum zu par-
                                      ken, vor allem nicht für übergroße und schwere Kfz (Wohnmobile, etc.)
                                      und dass bei Parkdruck private Flächen oder gar Quartiersparkplätze/-
                                      garagen verstärkt zu nutzen sind.
                                      Der barrierefreie Umbau der Infrastruktur sollte in jedem Stadtviertel
                                      unter  Beteiligung  der  Interessensverbände  abgestimmt  und  nach
                                      transparenten Kriterien priorisiert werden.

                                      Vor allem die Knotenpunkte mit den Hauptverkehrsstraßen sollten im
                                      Hinblick auf eine Flächenumverteilung für die Nahmobilität geprüft wer-
                                      den,  der  Abbau  von freien  Rechtsabbiegern  und  Lichtsignalanlagen
                                      setzt  hier  oftmals  große  Potenziale  frei.  Dort,  wo  nicht  verzichtbar,
                                      sollte ein fußverkehrsfreundlicher Umbau von Lichtsignalanlagen ge-
                                      prüft werden.
                                      Schließlich war auch in Essen das Elterntaxi ein intensiv diskutiertes
                                      Thema, so wurden auch hier Frustrationen über den kontinuierlichen
                                      Kommunikationsbedarf  sehr  deutlich  geäußert.  Vielleicht  kann  das
                                      Projekt „Schulstraße“ hier neue Wege aufzeigen, indem die Zufahrts-
                                      straßen zu den Schulanfangs- und -endzeiten für den Kfz-Verkehr zur
                                      Sicherung des Schulwegs gesperrt werden. Es konnte der Eindruck
                                      gewonnen werden, dass sich die eine oder andere Schule für eine Er-
                                      probung durchaus eignen könnte und die Bereitschaft für eine Umset-
                                      zung vorhanden ist.

                                      Insgesamt haben die Fußverkehrs-Checks in Essen das Ziel,  durch
                                      Partizipation ein stärkeres Bewusstsein für den Fußverkehr in der Po-
                                      litik,  Verwaltung  und  Bürger*innenschaft  zu  schaffen,  befördert  und
                                      man darf gespannt auf die Umsetzung der rund 40 Maßnahmenemp-
                                      fehlungen sein.












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