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Fußverkehrs-Checks NRW 2021 – Stadt Essen - Abschlussbericht




                                      6      Zusammenfassung und Fazit


                                      Die Großstadt Essen hat bis 2035 das Ziel formuliert, bei allen Ver-
                                      kehrsträgern (ÖPNV, Fußverkehr, Radverkehr und MIV) einen 25%i-
                                      gen Modal-Split-Anteil zu erreichen, aktuell werden rund 19% der all-
                                      täglichen Wege zu Fuß zurückgelegt. Gute Ansätze zur Förderung des
                                      Umweltverbundes sind vorhanden: Der barrierefreie Ausbau der Infra-
                                      struktur für den ÖPNV und die Sichtbarmachung des Radverkehrs im
                                      Stadtverkehr, die Fahrradstraße auf der Gemarkenstraße ist ein bered-
                                      tes Zeugnis dafür, sind nur einige Beispiele. Nun soll auch der Fußver-
                                      kehr mehr in den Fokus gerückt werden, es wurde die Planstelle einer
                                      Fußverkehrsbeauftragten im Amt 66 (Bereich Generelle Mobilitätspla-
                                      nung) geschaffen und die Fußverkehrs-Checks im Jahr 2021 ergänzen
                                      verschiedene Beteiligungsformate hierzu.

                                      Hervorragende städtebauliche Voraussetzungen für den Fußverkehr
                                      weist Essen in der Innenstadt auf: Die Universität Duisburg-Essen und
                                      das neu gebaute Universitätsviertel mit höchster Wohn- und Aufent-
                                      haltsqualität liegt in Fußentfernung zur Fußgängerzone und zum Es-
                                      sener  Hauptbahnhof.  Dieses  absolute  Alleinstellungsmerkmal  muss
                                      die Stadt Essen deutlicher in Wert setzen: Hauptachsen des Fußver-
                                      kehrs sollten definiert und durchgängig eine barrierefreie und attraktive
                                      Infrastruktur aufweisen. Dabei sollten räumlich getrennte Achsen der
                                      Nahmobilität  geschaffen  werden,  um  Konflikte  zwischen  Fuß-  und
                                      Radverkehr möglichst zu vermeiden. Diese Achsen müssen auch für
                                      Ortsfremde sichtbar gemacht werden, möglichst durch ein innerörtli-
                                      ches Leitsystem und eine Inszenierung, die ein intuitives Auffinden er-
                                      leichtert. Ein taktiles Leitsystem, das die wichtigen ÖPNV-Haltestellen
                                      mit der Fußgängerzone verbindet, sollte bei einem Relaunch der Ober-
                                      flächen und Möblierung dort mitgedacht werden. Durchfahrender oder
                                      „cruisender“ MIV  sollte aus  dem  Innenstadtbereich  ganz  verschwin-
                                      den, über eine Schleifenerschließung sollten nur noch die Parkierungs-
                                      anlagen und die Parkmöglichkeiten der Anwohnenden erreichbar sein.
                                      In den Stadtteilen bekommt die Fußverkehrsförderung etwas andere
                                      Schwerpunkte: Hier schränkt der hohe Parkdruck die Nutzung der Ne-
                                      benanlagen empfindlich ein, ein flächenhafter barrierefreier Umbau der
                                      Bestandsinfrastruktur scheint eine Sisyphos-Aufgabe zu sein und die
                                      Hauptverkehrsstraßen,  die  die  Wohngebiete  durchziehen,  sind  sehr
                                      augenfällig auf eine möglichst flüssige Abwicklung des motorisierten
                                      Verkehrs (Kfz und ÖPNV) ausgerichtet.








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