Page 5 - Fahrrad-Kalender-2023
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RadEntscheid Essen

          Stadt Essen investiert über 220 Millionen Euro

          Am 24. August 2020 übergab die Bürgerinitiative „RadEnt-
          scheid Essen“ für ein von ihr gestartetes Bürgerbegehren
          23.693 Unterschriften an den Essener Oberbürgermeister
          Thomas Kufen. Der Rat der Stadt Essen befasste sich
          schon zwei Tage danach mit diesem RadEntscheid Essen
          und entschied mehrheitlich, sich dem Bürgerbegehren an-
          zuschließen. Aus dem Bürgerbegehren wurde so ein poli-
          tischer Beschluss und ein Auftrag an die Stadtverwaltung,
          den RadEntscheid umzusetzen.
          Was beinhaltet der RadEntscheid Essen?
          Der RadEntscheid besteht aus sieben Zielen, die bis 2030
          umgesetzt werden sollen:
          Ziel 1: Ein durchgängiges Netz für den Alltagsrad-
               verkehr soll ausgebaut werden.
               (Standard hierfür soll sein: unterbrechungsfrei,
               vom Fußverkehr getrennt, durchgängig beleuchtet.
               Das Ziel ist, dass ab 2022 jährlich zehn Kilometer
               auf diesen Standard und gemäß den Empfehlungen
               für Radverkehrsanlagen (ERA) umgebaut werden.)
          Ziel 2: Kreuzungen sollen für Radfahrer*innen sicher
               umgebaut werden.
               (Ziel ist, dass ab 2022 jährlich drei Kreuzungen
               umgebaut werden - mit Priorität auf Sicherheit
               und zügiges Vorankommen für den Fuß- und Rad-
               verkehr.)
          Ziel 3: Fahrradstraßen und -zonen sollen eingerichtet
               und Einbahnstraßen für den Radverkehr
               geöffnet werden.
               (Ziel ist, 25 Kilometer bestehende Fahrradstraßen
               auszugestalten und 25 Kilometer neue Fahrrad-
               straßen einzurichten. Die Hälfte der bestehenden
               Tempo-30-Zonen soll in Fahrradzonen umgewan-
               delt werden und 100 weitere Einbahnstraßen
               sollen für den Radverkehr in Gegenrichtung frei-
               gegeben werden.)
          Ziel 4: An Hauptverkehrsstraßen sollen sichere Rad-
               wege angelegt werden.
               (Ziel ist, dass an Hauptverkehrsstraßen jährlich
               acht Kilometer Radwege oder Radfahrstreifen an
               gelegt werden. Die Radverkehrsanlagen an den
               Hauptverkehrsstraßen sollen vor Befahren, Halten
               und Parken von Fahrzeugen geschützt und vom
               Fußverkehr getrennt geführt werden.)

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