Einpersonenhaushalte mit 80-Jährigen und Älteren am 31.12.2016
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in Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten im Alter von 80 und mehr Jahren
Zu Privathaushalten gehören Personen bzw. Personengemeinschaften, die jeweils an ein und derselben Wohnadresse gemeldet sind. Dazu gehören auch Personen, die sowohl mit Hauptwohnsitz als auch mit Nebenwohnsitz in Essen gemeldet sind (= weniger als 300).
Für die Ermittlung der Zahl der Privathaushalte werden in Essen seit 2003 die gemeldeten Einwohner aufgrund von Merkmalsvergleichen zu Privathaushalten generiert. Dazu werden Tatbestände benutzt, wie Verzweigungen zwischen Ehegatten sowie zwischen Kindern und deren Elternteilen, Namensübereinstimmungen im Bereich der Familien-, Geburts- und früheren Familiennamen, gleiche frühere Wohnadresse und gleiches Datum der Anmeldung an der gegenwärtigen Wohnadresse sowie demographische Merkmalskonstellationen bezüglich Alter, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit, die im Zusammenhang mit anderen Indizien bestimmte familiäre Beziehungen nahe legen oder ausschließen.
Personen ohne eigene Haushaltsführung (“Personen in Anstalten“) zählen nicht zu Privathaushalten.
Quelle: Haushaltsgenerierung auf Basis der Einwohnerdatei